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Berücksichtigung des Kinderfreibetrages bei Einkommensteuervorauszahlungen

Stellungnahmen & Eingaben / Familie 23.11.2009

Der BdSt regt an, in Fällen, bei denen nach den Einkommensteuervorauszahlungen wieder mit Steuererstattungen zu rechnen ist, den Kinderfreibetrag nach Verrechnung mit dem Kindergeld bereits bei den Einkommensteuervorauszahlungen zu berücksichtigen.

Das BMF befürwortet diesen Vorschlag nicht, da der für die Steuerzahler entstehende Nachteil bereits durch eine nur geringfügige positive Entwicklung der Einkünfte ausgeglichen werden würde.

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