Berliner erhalten Grundsteuerbescheide
Ist jetzt etwas zu tun?
Dieser Tage trudeln bei den Berliner Eigentümern die ersten Grundsteuerbescheide ein. Zahlreiche besorgte Anrufer beim Bund der Steuerzahler waren über die Höhe der ab 2025 zu zahlenden Beträge entsetzt und wollten wissen, ob sie Einspruch einlegen sollten. Insgesamt herrscht bei vielen Eigentümer große Unsicherheit über das Verfahren. Der Bund der Steuerzahler erklärt die Begriffe.
Die Eigentümer von Immobilien in Berlin erhalten in diesen Tagen Post von dem für die Grundsteuer zuständigen Finanzamt. Der Briefumschlag enthält zwei Bescheide, nämlich den „Bescheid über die Grundsteuer für das Jahr 2025“ sowie zusätzlich den „Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Hauptveranlagung auf den 1.1.2025“. Diese werden kurz auch einfach als Grundsteuerbescheid und Grundsteuermessbescheid bezeichnet.
In dem Grundsteuerbescheid finden Sie den Betrag, den Sie ab 2025 für die jährliche Grundsteuer an das Finanzamt zu zahlen haben bzw. von welchem Konto des Eigentümers das Finanzamt die Grundsteuer quartalsweise anteilig einzieht. Gegebenenfalls müssen Sie also rechtzeitig vor Februar 2025 Ihren Dauerauftrag anpassen.
Folgende Fragen haben uns die Anrufer am häufigsten gestellt:
Wie errechnet sich die neue Grundsteuer?
Die zu zahlende Grundsteuer ist in dem dreistufigen Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer das Produkt aus Grundsteuerwert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Beispiel für ein Wohngrundstück mit Messzahl 0,31 ‰:
Grundsteuerwert x 0,31 ‰ x 470 % = Grundsteuerbetrag
Grundsteuerwert x 0,00031 x 4,7 = Grundsteuerbetrag
Den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie kennen Sie aus dem „Bescheid über den Grundsteuerwert Hauptfeststellung auf den 1.1.2022“, kurz Grundsteuerwertbescheid, der Ihnen schon länger vorliegen sollte. Dieser wird auch als Grundlagenbescheid für die beiden weiteren Bescheide bezeichnet. Es gibt also im Zusammenhang mit der neuen Grundsteuer insgesamt drei separate Bescheide!
Die Messzahl und den Hebesatz hat sich das Finanzamt nicht ausgedacht. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern wird der Hebesatz in Berlin als Einheitskommune auf Landesebene im Haushaltsgesetz festgelegt, während ansonsten die Hebesätze auf kommunaler Ebene beschlossen werden. Die Messzahlen sind in Bundesländern mit Bundesmodell dem Grundsatz nach im Grundsteuergesetz geregelt. Berlin hat von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht und ein eigenes Grundsteuermesszahlengesetz beschlossen.
Aber ich habe doch schon Einspruch eingelegt?
Falls Sie Einspruch eingelegt haben, dann vermutlich gegen den damaligen Grundsteuerwertbescheid. Sofern Sie bei Ihrem Einspruch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht gleich auch das „Ruhen des Verfahrens“ mit beantragt haben, haben Sie vermutlich irgendwann anschließend ein Schreiben des Finanzamtes mit der Aufforderung bekommen, Ihren Einspruch zurückzunehmen. Dieser Brief war allerdings noch kein Einspruchsbescheid mit einer Entscheidung über Ihren Einspruch.
Falls sie schon einen ablehnenden Einspruchsbescheid bekommen haben, hätten Sie fristgemäß Klage bei Finanzgericht einlegen müssen. Falls Sie keine Klage eingelegt haben, ist dieser Grundsteuerwertbescheid bestandskräftig geworden, d.h. er gilt.
Die beiden aktuell verschickten Bescheide, d.h. der Grundsteuermessbescheid und der Grundsteuerbescheid, sind keine Antwort oder Reaktion und auch kein Einspruchsbescheid des Finanzamtes auf Ihren Einspruch gegen den damaligen Grundsteuerwertbescheid.
Soll ich gegen die beiden neuen Bescheide Einspruch einlegen?
Sofern in dem Grundsteuermessbescheid und dem Grundsteuerbescheid die Höhe des Grundsteuerwerts aus dem damaligen Grundsteuerwertbescheid korrekt übernommen worden ist, Steuermesszahl und Hebesatz stimmen und alles korrekt multipliziert worden ist, besteht normalerweise kein Anlass für einen Einspruch. In der Regel werden diese Werte vom Finanzamt vermutlich korrekt übernommen und verrechnet worden sein.
Falls Sie den Grundsteuerwert für zu hoch halten, wäre ein Einspruch gegen den damaligen Grundsteuerwertbescheid erforderlich gewesen. Falls Sie damals die Frist verpasst haben, werden Sie in der Regel Pech gehabt haben, es sei denn, Sie könnten nachweisen, dass Sie seitdem z.B. im Koma gelegen haben oder im Ausland von Rebellen verschleppt waren. Mit einem Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid oder den Grundsteuerbescheid können Sie die Feststellung des Grundsteuerwerts nicht mehr angreifen! Das sind separate Verwaltungsakte.
Ich habe keinen Einspruch eingelegt. Muss ich mich jetzt ärgern?
Falls Sie gegen den damaligen Grundsteuerwertbescheid aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken keinen Einspruch eingelegt haben oder dieser aufgrund eines ablehnenden Einspruchsbescheids Bestandskräftig geworden ist, weil Sie nicht geklagt haben, würden Sie von einer rückwirkenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht profitieren, also zu viel gezahlte Grundsteuer nicht zurückerhalten. Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht – wenn es denn die Grundsteuer irgendwann einmal einkassieren sollte – ohnehin nur für die Zukunft entscheiden.
Außerdem sollten Sie überprüfen, ob oder wieviel Sie mehr Grundsteuer zahlen müssen. Dem Bund der Steuerzahler sind auch einige Beispiele bekannt, bei denen die Grundsteuer teilweise sogar deutlich sinkt.
Dipl.-Volksw. Alexander Kraus
Für grundsätzliche Fragen zur Grundsteuer steht Ihnen Herr Kraus telefonisch unter 030-79010714 zur Verfügung.
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Presseerwähnungen:
rbb24, 21.02.2024
... Befürchtungen des Bunds der Steuerzahler - Der Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hat die angekündigte Senkung des Grundsteuerhebesatzes grundsätzlich begrüßt. Er befürchtet jedoch, dass die neue Bewertung im Bundesmodell in zahlreichen Fällen zu realitätsfernen Grundsteuerwerten geführt hat. Ab dem Jahr 2025 wird das aus seiner Sicht bei vergleichbaren Wohnungen zu völlig unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen führen. Die Anpassung bei den Grundsteuermesszahlen würde daran nichts ändern, so Kraus weiter.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/02/berlin-senat-finanzen-grundsteuer-reform-hebesatz-halbiert.html
Tagessschau, 21.02.2024
... Befürchtungen des Bunds der Steuerzahler - Der Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, hat die angekündigte Senkung des Grundsteuerhebesatzes grundsätzlich begrüßt. Er befürchtet jedoch, dass die neue Bewertung im Bundesmodell in zahlreichen Fällen zu realitätsfernen Grundsteuerwerten geführt hat. Ab dem Jahr 2025 wird das aus seiner Sicht bei vergleichbaren Wohnungen zu völlig unterschiedlichen Grundsteuerbeträgen führen. Die Anpassung bei den Grundsteuermesszahlen würde daran nichts ändern, so Kraus weiter.
https://www.tagesschau.de/inland/regional/berlin/rbb-aenderungen-fuer-eigentuemer-berlin-halbiert-im-rahmen-der-reform-der-grundsteuer-den-hebesatz-100.html
Süddeutsche Zeitung, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/finanzen-berlin-berlin-senkt-hebesatz-fuer-grundsteuer-deutlich-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240221-99-68611
Berliner Morgenpost, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.morgenpost.de/berlin/article241724646/Grundsteuer-Berlin-senkt-Hebesatz-deutlich.html
Zeit online, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.zeit.de/news/2024-02/21/berlin-senkt-hebesatz-fuer-grundsteuer-deutlich
FAZ, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.welt.de/regionales/berlin/article250198688/Berlin-senkt-Hebesatz-fuer-Grundsteuer-deutlich.html
ntv, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.n-tv.de/regionales/berlin-und-brandenburg/Berlin-senkt-Hebesatz-fuer-Grundsteuer-deutlich-article24752244.html
Mitteldeutsche Zeitung, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.mz.de/panorama/berlin-senkt-hebesatz-fur-grundsteuer-deutlich-3791874
Merkur, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.merkur.de/deutschland/berlin/berlin-senkt-hebesatz-fuer-grundsteuer-deutlich-zr-92845379.html
Stern, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/berlin-brandenburg/grundsteuerreform--berlin-senkt-hebesatz-fuer-grundsteuer-deutlich-34479012.html
Wallstreet Online, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17812021-roundup-berlin-hebesatz-grundsteuer-deutlich
Nordkurier, 21.02.2024
... Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Senkung des Grundsteuer-Hebesatzes im Grundsatz. Zu befürchten sei indes, dass die ermittelten Grundsteuerwerte realitätsfern seien. ...
https://www.nordkurier.de/regional/brandenburg/berlin-senkt-hebesatz-fuer-grundsteuer-deutlich-2290621