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Bericht der Alt-Kommission: Berlin bräuchte eine leistungsstarke Verwaltung

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Presseinformation 01.07.2018

Die Steuerungsgruppe  zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung  unter dem Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. In wohlwollenden Worten stellen die Autoren dem Senat ein Armutszeugnis aus.

Die 12-köpfige Steuerungsgruppe  zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung  bestehend aus ehemaligen politischen Spitzenbeamten, Managern kommunaler Unternehmen und Wissenschaftlern hat unter der dem Vorsitz des ehemaligen Vizepräsidenten der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Titel und Erkenntnis des 100-seitigen Papiers: Berlin braucht eine leistungsstarke Verwaltung.

In seinem Vorwort betont Alt, dass Berlin zum Sehnsuchtsort für Menschen aus aller Welt geworden sei. Dieser Strahlkraft einer wachsenden Metropole müsse auch die Verwaltung Berlins gerecht werden. Den berechtigten Erwartungen der Bürger und Unternehmen nach kompetenten und leistungsstarken Behörden käme die Berliner Verwaltung in Teilbereichen aber nur bedingt nach. Ideen und Vorschläge, die Effektivität und Effizienz des Verwaltungshandelns zu verbessern, seien nicht oder nur halbherzig in Angriff genommen worden. Gut gemeinte Anstrengungen seien an mangelndem Umsetzungswillen und Umsetzungsvermögen gescheitert. Wenn Politik und Behörden jetzt die Ärmel hochkrempelten und die Vorschläge umsetzten, habe die Berliner Verwaltung aber eine gute Chance, in Zukunft den Ansprüchen ihrer Kunden gerecht zu werden.

Ein zentraler Punkt ist die Personalgewinnung. Bis Ende 2014 würden 30 Prozent der jetzigen Beschäftigten, d.h. 32.500 Vollzeitäquivalente, ausscheiden.  Ärzte, Ingenieure und Sozialarbeiter führte die Hitliste der Mangelberufe in der Verwaltung an. In den kommenden Jahren folgten der Schuldienst, die Polizei, der Justizdienst, Feuerwehr und IT. Eine Herausforderung sei zudem die prognostizierte Bevölkerungszunahme. Die Berliner Verwaltung müsse also von einem vergleichsweise unattraktiv wirkenden Arbeitgeber im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte noch zulegen. Das unbefriedigende Leistungsniveau der Verwaltung habe strukturelle Ursachen, die demotivierend und leistungsmindert wirkten. 

Als Beispiel nennt die Kommission, dass es für das Amt des Bezirksstadtrates keine Zugangsvoraussetzungen nach fachlicher Qualifikation gibt. Weiterhin wird auch die Einführung einer bislang fehlenden Richtlinienkompetenz der Bezirksbürgermeister gegenüber den Stadträten empfohlen.  Führungskompetenz sollte durch neue Zugangsvoraussetzungen systematisch gestärkt werden. Vorgeschlagen wird auch, Maßnahmen zu ergreifen, um den im bundesweiten Vergleich sehr hohen Krankenstand zu senken. Derzeit ließe sich die Berliner Verwaltung in vielen Bereichen kaum steuern, meint die Kommission weiter.

In weiteren Themenfeldern hat sich die Kommission mit der Forderung nach einem gesamtstädtischen Steuerungssystem, der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, mit der Digitalisierung und dem Change Management beschäftig. Für den Bund der Steuerzahler liest sich der Bericht tatsächlich so, als wäre die Verwaltung eines Stadtstaates etwas gänzlich Neues, noch nie Dagewesenes, mit dem sich die Landesregierung konfrontiert sieht.

Ex-Bezirkschef verfasst Bericht für Alt-Kommission
Auftrag ohne Ausschreibung

Anfang Mai hatte die Berliner Morgenpost mit „Ein fragwürdiger Auftrag für den Ex-Bezirksbürgermeister“ getitelt und darüber berichtet, dass Stefan Komoß (SPD) mit seiner Beratungsfirma ohne Ausschreibung einen Bericht für die SPD-geführte Innenverwaltung verfassen würde. Der BdSt hakte nach.

Bestätigen konnte die Senatsverwaltung für Inneres dem Bund der Steuerzahler auf seinen Antrag auf Aktenauskunft, dass die 4K Concept Gesellschaft für Projektentwicklung mbH als externe Beratungsunterstützung bei der Verfassung des Abschlussberichtes beauftragt worden sein. Der Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist Stefan Komoß, bis 2016 Bezirksbürgermeister von Marzahn-Hellersdorf und Ex-SPD-Kreisvorsitzender. 

Der Auftrag sei aber nicht durch die Senatsverwaltung, sondern durch den Vorsitzenden der Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung, Heinrich Alt, als Vertragspartner erteilt worden. Informationen zur Aufgabenstellung, zum sächlichen und zeitlichen Umfang oder ob es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag handle, lägen weder der Senatsverwaltung für Inneres noch der Senatskanzlei vor, hieß es in der Aktenauskunft an den BdSt. Den in der Morgenpost benannten Auftragswert zwischen 10.000 und 20.000 Euro wollte die Innenverwaltung auch nicht bestätigen. Die Höhe der Ausgaben fiele unter den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die besonderen Umstände rechtfertigten auch eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht. 

Den Bund der Steuerzahler wundert diese Geheimniskrämerei. Denn der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen erstreckt sich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz nur soweit, dass durch eine Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen könnte. Das wird hier wohl kaum zu befürchten sein, meint der BdSt. Denn tatsächlich haben öffentliche Stellen nach diesem Gesetz sicherzustellen, dass die von ihnen geschlossenen Verträge dem Recht auf Aktenauskunft nicht entgegenstehen. Der BdSt wird Widerspruch einlegen.
 

 

UPDATE VON OKTOBER 2018:

Innensenat antwortete Steuerzahlerbund doch noch
Ohne Ausschreibung an Parteifreund

Im Sommer hatten wird darüber berichtet, dass der SPD-geführte Innensenat keine Auskunft über die Höhe eines Auftrags an das Beratungsunternehmen eines Ex-Bezirksbürgermeisters und Ex-SPD-Kreischefs geben wollte. Jetzt kam heraus, was Wettbewerber ärgern dürfte: Die Ausgaben für den nicht ausgeschriebenen Auftrag belief sich auf 23.562 Euro. Angaben über die genaue Aufgabenstellung und den Umfang bleiben aber weiterhin im Dunkeln.

Bereits in der Juli/August-Ausgabe hatte der Bund der Steuerzahler darüber berichtet, dass die 4K Concept Gesellschaft für Projektentwicklung mbH als externe Unterstützung einer vom Senat eingesetzten 12-köpfigen „Steuerungsgruppe zur Verbesserung der gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung“ beauftragt worden war.  Geschäftsführer dieser Beratungsgesellschaft ist Stefan Komoß, 2016 abgewählter Bezirksbürgermeister von Marzahn-Hellersdorf und Ex-SPD-Kreisvorsitzender.

Direkt nachdem die Berliner Morgenpost im Mai mit „Ein fragwürdiger Auftrag für den Ex-Bezirksbürgermeister“ getitelt hatte und der Tagesspiegel über Vorwürfe berichtete, Komoß´ habe „bei Behörden und öffentlich geförderten Trägern zielgerichtet lukrative Aufträge an Land gezogen“, stellte der Bund der Steuerzahler einen Antrag auf Aktenauskunft.

In der Aktenauskunft wollte sich die Innenverwaltung zunächst aber weder zur Auftragshöhe noch zur Aufgabenstellung oder den Umfang des Auftrags äußern. Die Abschlussrechnung läge der Senatsverwaltung für Inneres noch nicht vor. Die Ausgaben für diesen Vertrag fielen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zudem unter den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Fragen nach der genauen Aufgabenstellung und dem Umfang des Auftrages wurden wenig konkret als „externe Beratungsunterstützung bei der Verfassung des Abschlussberichtes durch die Steuerungsgruppe“ umschrieben. Was darunter zu verstehen ist, bleibt im Dunkeln.

Weitere Fragen konnte die Verwaltung nicht beantworten, da das „bilaterale Vertragsverhältnis“ zwischen dem Vorsitzenden der Steuerungsgruppe und der „externen Unterstützung“ „nicht im Benehmen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport“ liege. Als „besondere Umstände“ für eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht nach der Landeshaushaltsordnung führte die Verwaltung die „sehr engen zeitlichen Vorgaben des Senats“ an. Weitere Informationen lägen weder der Senatsverwaltung für Inneres noch der Senatskanzlei vor.

Den Bund der Steuerzahler wunderten diese widersprüchlichen Aussagen. Wenn die Auftragsvergabe unter das Informationsfreiheitsgesetz und die Landeshaushaltsordnung fällt, dann wäre das ein Vertrag einer öffentlichen Stelle, dessen Inhalt und Umfang die Verwaltung kennen sollte. Dann müssten grundsätzlich auch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und eine Ausschreibung durchgeführt werden. Handelte es sich tatsächlich um ein „bilaterales Vertragsverhältnis“ des Vorsitzenden, dann wäre das finanziell allerdings allein sein Privatvergnügen und die Abschlussrechnung bräuchte dann auch nicht dem Senat vorgelegt zu werden.

Dem Bund der Steuerzahler reichte das jedenfalls als Aktenauskunft nicht aus. Auf seinen Widerspruch hin teilte die Senatsverwaltung für Inneres Ende August dann aber schließlich doch noch mit, dass sich die Brutto-Ausgaben für die Beauftragung der 4K Concept Gesellschaft für Projektentwicklung mbH auf 23.562 Euro belaufen.

Nach der Auftragsvergabe an das Unternehmen seines Parteifreundes gefragt, hatte Innensenator Andras Geisel (SPD) schon in der Plenarsitzung im Mai herumgeeiert, der Auftrag sei „mündlich und auch schriftlich“ durch den Vorsitzenden der Kommission erteilt worden. Geisel behauptete damals auch, dass es sich nicht um einen Auftrag der Innenverwaltung handeln würde. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei hieß es jedenfalls, die Steuerungsgruppe sei im September 2017 vom Senat eingerichtet worden.  

Der Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, fasst diesen widersprüchlichen Sachverhalt zusammen: „Der Senat setzt eine Expertenkommission ein und eröffnet ihrem Vorsitzenden, sich externen Sachverstandes in Form einer externen Beratungsunterstützung einzukaufen. Unterstützt wird die Kommission durch eine Geschäftsstelle bei der Innenverwaltung. Ihr Vorsitzender erteilt dann einen Auftrag bilateral, mündlich und auch schriftlich ohne Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und ohne Ausschreibung an das Unternehmen des Parteifreunds des Innensenators. Zu Art, Höhe und Umfang des Auftrags kann die Verwaltung keine Auskunft geben,  weil der Auftrag vom Kommissionsvorsitzenden ausgelöst wurde und sie selbst keine Information hat. Weiterleiten kann sie unseren Auskunftsantrag nicht, weil die Kommission angeblich nicht unter das IFG fällt. Allerdings beruft sich der Senat auf den Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem IFG, das hier dann plötzlich doch wieder gilt. Der Verzicht auf eine Ausschreibung wird vom Senat mit der Dringlichkeit begründet, die dadurch besteht, weil Senat behauptet, dass es nach Jahrzehnten Stillstand jetzt plötzlich dringlich sei, eine Kommission dazu zu befragen, wie man eigentlich regiert.“

 

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