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Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen zu lang

Presseinformation 19.04.2021

Baden-Württemberg fällt im Länder-Ranking zurück

Für die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen benötigen die Finanzämter in Baden-Württemberg im Bundesvergleich zu viel Zeit. Mit durchschnittlich 48 Tagen fielen die Finanzämter des Landes im deutschlandweiten Vergleich von Platz 8 auf Rang 14 zurück. Am schnellsten waren auch in diesem Jahr die Finanzämter in Berlin mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 37 Tagen, gefolgt von den Ämtern in Rheinland-Pfalz (38 Tage) und Schleswig-Holstein (38,2 Tage). Dieses Ergebnis liefert eine aktuelle Umfrage des Steuerzahlerbundes, die sich auf die Steuererklärungen bezieht, die bis Ende 2020 für das Veranlagungsjahr 2019 abgegeben wurden.

In fast allen Bundesländern konnten die Finanzämter demnach im Vergleich zum Vorjahr die Bearbeitungszeit verkürzen. In Baden-Württemberg konnte die durchschnittliche Dauer von 49 Tagen im Jahr 2019 auf 48 Tage im Jahr 2020 reduziert werden. Bei der Bearbeitung der Steuererklärungen von Arbeitnehmern benötigten die Finanzämter im Land dagegen einen Tag länger als im Vorjahr, sprich 45 statt 44 Tage. Der deutschlandweite Trend geht dagegen auch hier in Richtung einer kürzeren Bearbeitungszeit. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die zunehmend automatisiert erfolgende Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen ist diese Zeitspanne zu lang.

Ein großes Ärgernis bleibt darüber hinaus in Baden-Württemberg bestehen. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern. Im Jahr 2019 reichte die Spanne von 33 Tagen bis zu 68 Tagen. In 2020 hatte das schnellste Finanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 35 Tagen. Das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 65 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. „Das bedeutet, dass Steuerzahler hier fast doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten, als Steuerzahler, die bei einem zügig arbeitenden Finanzamt veranlagt wurden. Gegen diesen Missstand gilt es entschieden vorzugehen“, macht Zenon Bilaniuk, der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich.

Abhilfe könnte hier die Flexibilisierung der Zuständigkeiten bei den Finanzämtern schaffen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde die Möglichkeit eröffnet, dass das zuständige Finanzamt durch ein anderes Finanzamt unterstützt wird. Personalengpässen kann damit wirksam entgegengetreten werden. Bei Finanzämtern, die mit der Bearbeitung ihrer Steuererklärungen im Rückstand sind, sollten daher andere Finanzämter in die Abarbeitung der Steuerfälle eingebunden werden. Diese und andere Maßnahmen, wie sie von der Finanzverwaltung bereits erprobt werden, wie Rückruf- und Terminverarbeitungssysteme und eine weitergehende Digitalisierung, mit dem erklärten Ziel, hierdurch den Service gegenüber den Bürgern zu verbessern und die Bearbeitungszeiten von Steuererklärungen zu reduzieren, müssen weiter vorangetrieben werden. Denn es darf nicht vom Wohnort abhängen, wie schnell die Steuerzahler ihre Steuererstattung erhalten.

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