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BdSt verhindert Verschwendung bei Agentur für Arbeit
Eine ältere Dame in Krefeld staunte nicht schlecht, als sie von der Agentur für Arbeit aufgefordert wurde, an einer Maßnahme zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit teilzunehmen.
Anfang Juli 2022 wird sie 66 Jahre alt und hatte die Rente zum 1. Juni bereits beantragt.
Die Dame setzte sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung, um das vermeintliche Missverständnis zu klären. Doch das Arbeitsamt bestand auf Teilnahme. Schließlich wandte sich die Dame hilfesuchend an den Bund der Steuerzahler, denn diese Kurse kosten Steuergeld, das in ihrem Fall unsinnig ausgegeben würde. Der Bund der Steuerzahler NRW bat die Agentur für Arbeit in Krefeld um Stellungnahme. Diese erklärte den Sinn und Zweck der Maßnahme und räumte schließlich ein, dass „dies bei der genannten Kundin eindeutig nicht mehr der richtige Zeitpunkt war, um mit dieser Maßnahme eine mögliche Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden“. Die Kundin sei bereits von der entsprechenden Führungskraft telefonisch kontaktiert und der Sachverhalt im Sinne der Kundin geklärt worden.
Ein Einzelfall? Das ist schwer zu glauben. Im Jahr 2016 hatte sich schon einmal eine Dame kurz vor der Rente beim BdSt NRW gemeldet, die ebenfalls an einer Maßnahme zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit teilnehmen sollte. Zuständig war damals die Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach. Auch in diesem Fall machte die Dame in mehreren Schreiben auf ihr Alter aufmerksam und legte schließlich sogar Widerspruch ein. Die Agentur für Arbeit lenkte erst ein, als sich der Bund der Steuerzahler einschaltete. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt – schließlich werden Arbeitslose, die sich in einer Maßnahme befinden, nicht mehr in der Statistik des Arbeitsamtes aufgeführt.