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BdSt sieht sich durch Rechnungshof bestätigt

Bund der Steuerzahler Berlin e. V. / Meldungen 27.08.2020

Corona-Nachtragshaushalt verfassungswidrig

Der Bund der Steuerzahler hatte den am 4. Juni 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Nachtragshaushalt in den Medien als verfassungswidrig bezeichnet. Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion hatte die Kritik damals zurückgewiesen. Inzwischen hat auch der Rechnungshof Stellung genommen. Seine Argumente bestätigen jetzt die Einschätzung des Steuerzahlerbundes.

„Das Berliner Nachtragshaushaltsgesetz 2020 ist in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig, weil Vorgaben der Schuldenbremse missachtet werden und gegen verschiedene Haushaltsgebote verstoßen wird“, hatte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, gegenüber den Medien gesagt. Die Kritik erstreckte sich im Kern darauf, dass im Haushaltsjahr 2020 sechs Milliarden Euro an Neuverschuldung vorsorglich zum Stopfen von Haushaltslöchern in den kommenden Jahren aufgenommen werden und ihre Tilgung bis ins Jahr 2050 verschleppt werden soll. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition hatte den aus Sicht des Bundes der Steuerzahler zweckmäßen Gesetzentwurf des Finanzsenators mit einem Änderungsantrag kurzerhand vom Tisch gewischt.

Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Steffen Zillich, hatte die Kritik des Steuerzahlerbundes laut Medienberichten mit den Worten zurückgewiesen: „Ich kann das nicht sehen.“ Die Bildung einer Rücklage sei nötig, um jetzt Mittel zu sichern, die in Zukunft zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise gebraucht würden.

Die Präsidentin des Rechnungshofes von Berlin, Karin Klingen, hat sich zwischenzeitlich mit einer Stellungnahme an die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses gewandt, in der sie die von der rot-rot-grünen Regierungskoalition eingebrachten Änderungen des Nachtragshaushaltsgesetzes zerpflückt.

Der Bund der Steuerzahler sieht sich durch den Rechnungshof in seiner Bewertung bestätigt, die auf einem Rechtsgutachten basierte, das der Verein bei einem Staatsrechtler eingeholt hatte. „Ich hoffe, dass die ausführlichen Erläuterungen des Rechnungshofs die haushaltsrechtliche Sehschwäche des Abgeordneten Zillich und seiner rot-rot-grünen Koalitionskollegen heilen werden“, kommentiert der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler Berlin, Alexander Kraus, unter Anspielung auf die Presseäußerung Zillichs.

Im Ergebnis kommt der Rechnungshof zu einer Einschätzung, die sich weitestgehend mit den Argumenten des Bundes der Steuerzahler deckt. So sieht auch der Rechnungshof die rechtliche Notwendigkeit, zwischen einer konjunkturbedingten Kreditaufnahme und einer Kreditaufnahme aufgrund einer außergewöhnlichen Notsituation wie der Corona-Pandemie zu unterscheiden.

Während der Gesetzentwurf des Finanzsenators genau diese Trennung vorsah, hatte Rot-Rot-Grün mit einem kurzfristig eingebrauchten Änderungsantrag den Kreditrahmen noch weiter erhöht, einfach in vollem Umfang mit dem Vorliegen einer außergewöhnlichen Notsituation und zudem mit der seit Jahresanfang nicht mehr grundgesetzkonformen Regelung der Berliner Landesverfassung zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet.

Auch worin hier der maßgebliche Unterschied besteht, erklärt der Rechnungshof: Der konjunkturbedingte Anteil an den Krediten in Hohe von gut 1,9 Milliarden Euro müsste im Regelfall in einem Zeitraum von sieben Jahren getilgt werden. Genau dieses grundgesetzliche Symmetriegebot mit einer Tilgung im Konjunkturzyklus hatte auch schon der Bund der Steuerzahler anführt.

Zudem kritisierte der Rechnungshof die stattdessen beschlossene Tilgungsdauer über 27 Jahre bis zum Jahr 2050, die erheblich länger sei, als in der Begründung zum Entwurf des Schuldenbremsengesetz vorgesehen war. Hier erinnert die Behörde an drei exogene Schocks in den letzten drei Jahrzehnten: Die Kosten der Wiedervereinigung, das Platzen der Dotcom-Blase 2000 und die Finanzmarktkrise 2008. Der BdSt hatte ähnlich argumentiert und die Möglichkeit weiterer Naturkatastrophen in den nächsten dreißig Jahren angeführt.

Zentraler Kritikpunkt des Rechnungshofs und Steuerzahlerbundes ist die Bildung einer Rücklage. Das Nachtragshaushaltsgesetz sieht die Aufnahme von Krediten im Umfang von bis zu sechs Milliarden Euro vor, die jedoch bei weitem nicht vollständig zur Deckung von pandemiebedingten Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 benötigt werden. Mit dem Rest sollen Mehrausgaben und Mindereinnahmen erst der Folgejahre gedeckt deckt werden. Für den Bund der Steuerzahler hatte sich schon gleich zu Beginn die Frage gestellt, welcher Schuldenzuwachs überhaupt in der Schuldenuhr eingetragen werden soll. Er hatte deswegen auch die Verletzung des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit angemahnt.

Für den Bund der Steuerzahler steht fest: Im letzten Jahr der Legislaturperiode hat die rot-rot-grüne Koalition die Gunst der Stunde genutzt, um unter dem falschen Etikett „Corona“ an der grundgesetzlichen Schuldenbremse vorbei die Verschuldung in die Höhe zu treiben, um beim Wähler gut dazustehen. Die Abrechnung hierfür soll in eine ferne Zukunft verschoben werden und zwar so intransparent, dass eine Zuordnung zu Corona nicht mehr möglich sein wird.

Warum sich die Regierungsfraktionen damals beharrlich gegen eine Verankerung der grundgesetzlichen Schuldenbremse in der Landesverfassung gesträubt hatten, deuten Verfassungsrechtler jetzt an: Durch die einfachgesetzliche Regelung lediglich in der Landeshaushaltsordnung könnte der Opposition die Klagemöglichkeit vor dem Landesverfassungsgericht genommen sein.

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