Doppelbesteuerung der Rente: Zwei Urteile – zwei Niederlagen – ein Sieger
„Großer Erfolg: Der Staat darf nicht doppelt zugreifen!“
BdSt schlägt neues Statusrecht für Bürgermeister und Landräte vor
April 2021
Passt das Beamtenrecht für Inhaber kommunaler Spitzenämter, obwohl diese nur zeitlich befristet amtieren?
Nein, findet der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen und schlug Landtag und Landesregierung in Hannover ein neues Statusrecht vor: Die hauptamtlichen Bürgermeister, Landräte und weitere Wahlbeamte sollen nicht länger „Beamte auf Zeit“ sein, sondern in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis treten. BdSt-Landesvorsitzender Bernhard Zentgraf erklärte: „Wegen ihrer Sonderstellung an der Schnittstelle von Verwaltung und Politik ähneln kommunale Führungskräfte in ihrer Funktion eher staatlichen Mandatsträgern wie Parlamentarischen Staatssekretären oder Ministern. Deshalb sollten die Rechtsverhältnisse auch abseits des Beamtenrechts geregelt werden, das bei kommunalen Zeitbeamten in Niedersachsen zu teils abstrusen Pensionsansprüchen führt“.
Das Interview mit Herrn Zentgraf im Rahmen der NDR-Sendung "Hallo Niedersachsen" können Sie hier anschauen!