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BdSt NRW vergleicht Friedhofsgebühren in NRW

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 03.01.2023, Harald Schledorn

Zwischen 1.750 und 4.322 Euro bewegten sich die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022. Dies ist das Ergebnis des BdSt-Friedhofsgebührenvergleichs.

Der Bund der Steuerzahler NRW hat für die 30 NRW-Städte mit mindestens 100.000 Einwohnern die Gebühren für Grabnutzung, Bestattung und die Grabmalgenehmigung für eine Sargbestattung im Wahlgrab und für eine Urnenbestattung im Reihengrab für das Jahr 2022 ermittelt. Grundlage der Datenerhebung waren die Lesefassungen der Friedhofsgebührensatzungen (veröffentlicht auf den Webseiten der Städte, 16. bis 18. November 2022). Nur wo eine Urnenbestattung im normalen Reihengrab nicht mehr angeboten wird – in den Städten Köln und Moers – wurden die Gebühren für eine Bestattung im Urnenwahlgrab angegeben.

Die Stadt Recklinghausen ist negativer Spitzenreiter, wenn es um eine Sargwahlbestattung geht. Die Gesamtgebühr aus Grabnutzung, Grabbereitung und Grabmalgenehmigung beträgt hier 4.322 Euro. Auch in Leverkusen (4.190 Euro), Bochum (4.159 Euro) und Gelsenkirchen (4.101 Euro) kostet die Bestattung in einem normalen, einstelligen Sargwahlgrab erheblich mehr als im NRW-Landesdurchschnitt, der bei 3.075 Euro liegt. Dagegen preiswert ist die Sargwahlgrabbestattung in der Stadt Gütersloh, positiver Spitzenreiter mit 1.750 Euro. Ebenfalls moderat ist die Gebührenbelastung in Hamm (1.882 Euro) und Hagen (1.916 Euro).

Der BdSt NRW ging beim Vergleich von einem Sargwahlgrab in einer einfachen allgemeinen Lage aus. Es wurde ein einstelliges Flachgrab unterstellt, kein Tiefgrab. Die Gesamtgebühr versteht sich ohne Gebühren für freiwillige Nebenleistungen wie z.B. Trauerhalle, Kapelle, Kühlräume. Auch Zuschläge für Sonn- und Feiertage bleiben außen vor, ebenso die Kosten für den Bestatter, Steinmetz und Friedhofsgärtner. Der BdSt NRW erhebt und vergleicht nur die Gebühren, die der öffentlich-rechtliche Friedhofsträger – kein kirchlicher Friedhof – in seiner vom Stadtrat beschlossenen Friedhofsgebührensatzung festgelegt hat.

Ungebrochen ist der Trend zur Urnenbestattung. Deshalb hat der BdSt NRW auch die Friedhofsgebühren für eine Urnenbestattung in einem Reihengrab ermittelt. Da Köln und Moers keine Urnenreihengräber anbieten, hat der BdSt NRW die Gebühren für eine Bestattung in einem Urnenwahlgrab erhoben. Das ist auch ein Grund dafür, dass Köln mit 2.600 Euro die Tabelle als negativer Spitzenreiter anführt. Deutlich über dem NRW-Durchschnitt liegen auch Moers (1.951 Euro, Urnenwahlgrab). Krefeld (1.831 Euro), Gelsenkirchen (1.663 Euro), Aachen (1.643 Euro), Herne (1.636 Euro), alle jeweils für ein Urnenreihengrab. Preiswert ist hingegen eine solche Bestattung in Gütersloh (347 Euro), Bergisch Gladbach (699 Euro), Mönchengladbach (702 Euro), Solingen (710 Euro) und Oberhausen (765 Euro).

Bemerkenswert ist auch die enorme Spannbreite bei den Grabmalgenehmigungsgebühren. Hier hat der BdSt NRW ermittelt, welche Verwaltungsgebühr fällig wird, wenn ein Angehöriger für ein Sargwahlgrab / Urnenreihengrab die Genehmigung für ein stehendes Grabmal bei der Friedhofsverwaltung beantragt. Auf den städtischen Friedhöfen in Bergisch Gladbach, Gütersloh und Mönchengladbach wird für diese Dienstleistung keine Verwaltungsgebühr verlangt. Es gibt aber auch dort eine Anzeigepflicht. Der negative Spitzenreiter ist Köln. Dort werden 346 Euro fällig. Mit dieser hohen Gebühr werden neben den Aufwendungen für die Grabmalgenehmigung auch die Kosten für die Überwachung der Standfestigkeit des Grabmals und das Abräumen des Grabmals nach Ablauf der Nutzungszeit abgegolten. Das gilt auch für Siegen, wo die Grabmalgenehmigungsgebühren 309 Euro bzw. 207 Euro betragen.

Für Angehörige, die einen nahen Verwandten bestatten lassen müssen, legt der Gebührenvergleich nahe, dass sie sich einen genauen Überblick über die Friedhofsgebührensatzung des Friedhofsträgers verschaffen ssollten. Es gibt enorme Unterschiede vor allem bei der Grabnutzungsgebühr, eine Art „Pacht“ für eine Grabstelle, je nachdem, welche Grabart man auswählt. Die Gebühren unterscheiden sich erheblich danach, ob man eine Sarg- oder eine Urnenbestattung auswählt bzw. ein Wahlgrab oder Urnengrab, um nur einige wenige Sachverhalte zu nennen. Der Bund der Steuerzahler NRW unterstützt Sie gerne bei dieser traurigen, aber sinnvollen Aufgabe.

Tabellarische Übersicht über den BdSt-Vergleich der Friedhofsgebühren 2022

Kontakt: Harald Schledorn, BdSt-Gebührenreferent

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