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Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler NRW
© BdSt NRW/Annette Koroll

BdSt NRW lobt Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 05.09.2024, Philipp Sprengel

In seiner Stellungnahme zur heutigen Landtagsanhörung hat der Bund der Steuerzahler NRW sich für die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses im Öffentlichen Dienst auf die Beamten ausgesprochen und das geplante neue Berechnungsmodell bei der Mindestalimentation gelobt. Gleichzeitig mahnte der BdSt Einsparungen im Personalhaushalt an.

„Der Gesetzentwurf der Landesregierung erfüllt zum einen die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Anpassung der Beamtenbesoldung nach dem vereinbarten Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst und möchte zum anderen ein steuerzahlerfreundliches und der gesellschaftlichen Realität entsprechendes Berechnungsmodell für die Mindestalimentation einführen. Deshalb begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich,“ betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen.

Die geplanten Erhöhungen der Beamtenbesoldung stellen eine Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten im Öffentlichen Dienst der Länder aus dem Dezember 2023 dar. Diese Übertragung ist verfassungsrechtlich geboten und hält der BdSt NRW auch zur Attraktivitätssteigerung des gesamten Öffentlichen Dienstes für vertretbar. Trotzdem gehen mit diesen Besoldungserhöhungen deutlich steigende Personalausgaben einher. Insbesondere mit Blick auf die angespannte Haushaltslage sollte die Landesregierung sich deshalb bemühen, Einsparungen im Personalhaushalt auf andere Weise vorzunehmen. Beispielsweise könnten die über 17.000 unbesetzten Stellen hinterfragt werden.

Zusammen mit der Übertragung des Tarifvertrags soll die Berechnung der Mindestalimentation geändert werden. Bisher wurde bei der Berechnung der Mindestalimentation nur das Gehalt der Beamtin bzw. des Beamten eingerechnet. Da die mit diesem Berechnungsansatz einhergehende Annahme eines Alleinverdieners in der Familie überholt ist, soll in Zukunft ein Partnereinkommen in mindestens der Höhe einer geringfügigen Beschäftigung (derzeit 538 Euro monatlich) einberechnet werden. Diese Anpassung des Berechnungsmodells entspricht auch aus Sicht des BdSt NRW der gesellschaftlichen Realität und kann zu Einsparungen für die Steuerzahler führen. Nordrhein-Westfalen würde damit zahlreichen weiteren Bundesländern folgen, die bereits ein solches Berechnungsmodell eingeführt haben.

pdf-Download: BdSt-Stellungnahme


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