Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  BdSt lobt Duisburg für gesplittete Hebes...
BdSt NRW begrüßt Entscheidung in Duisburg für gesplittete Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke
© DALL-E/OpenAI

BdSt lobt Duisburg für gesplittete Hebesätze

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 28.11.2024, Joscha Slowik

Duisburg geht mutig voran: Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen begrüßt die Entscheidung des Stadtrats für gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer. Diese Maßnahme verhindert eine  Mehrbelastung von Wohnimmobilien und mildert Verschiebungen zugunsten gewerblicher Grundstücke.

„Mit der Entscheidung für gesplittete Hebesätze hat der Duisburger Stadtrat einen wichtigen Schritt getan, um das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger nicht zu verteuern“, erklärt Rik Steinheuer,  Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen. „Gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten ist es wichtig, den Druck auf die Mieter und Eigentümer nicht weiter zu erhöhen.“

Gesplittete Hebesätze

Duisburg hat sich in einer Richtungsentscheidung dafür ausgesprochen, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Durch die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tretende
Grundsteuerreform zeichnete sich nämlich eine deutliche Verschiebung der Grundsteuerbelastung ab: von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken. Das hätte höhere Werte besonders für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum bedeutet. „Durch die gesplitteten Hebesätze wird diese Verschiebung abgefedert und die Belastung für die Bürger gemildert“, so Steinheuer.

Nachhaltige Finanzpolitik

Der BdSt NRW hebt hervor, dass Duisburg in den vergangenen Jahren mit steuerpolitischen Entscheidungen positiv aufgefallen ist. Trotz herausfordernder Haushaltslage wurden sowohl die Grund- als auch die Gewerbesteuer gesenkt – eine Entwicklung, die der Bund der Steuerzahler ausdrücklich begrüßt hat. „Duisburg zeigt, dass eine nachhaltige Finanzpolitik und die Entlastung der Bürger gleichzeitig möglich sind“, betont der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes.

Rechtlicher Hintergrund

Die Entscheidung, gesplittete Hebesätze einzuführen, wird durch ein Gutachten des Landesfinanzministeriums gestützt, das die rechtliche Umsetzbarkeit bekräftigt. Nicht ohne Grund haben mit Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt inzwischen zwei weitere Bundesländer diese Regelung aus Nordrhein-Westfalen übernommen, die auch in Rheinland-Pfalz angekündigt ist. Einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich bereits für die Nutzung gesplitteter Hebesätze entschieden und es zeichnet sich ab, dass weitere folgen werden. Duisburg ist in dieser Sache mutig vorangegangen.

Lesen Sie auch:

Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland