BdSt im Austausch mit der DSTG
Beim Austausch zwischen Bund der Steuerzahler und Deutscher Steuer-Gewerkschaft NRW in Düsseldorf ging es vornehmlich um die Arbeitsweise der Finanzverwaltung in Grundsteuerfragen.
Die Umsetzung der Grundsteuerreform stellt die Finanzverwaltung NRW vor große Herausforderungen: Nicht nur müssen die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erstellt werden, die dann bei den Gemeinden als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer dienen. Auch die Einsprüche landen auf den Tischen der Finanzbeamten. Bei dem Treffen in Düsseldorf am 7. März waren sich Rik Steinheuer (Vorsitzender BdSt NRW), Hans-Ulrich Liebern (Leiter Steuerpolitik BdSt NRW) und Manfred Lehmann (Vorsitzender DSTG NRW) einig: Die gegenwärtige Situation der Bewertung zur Grundsteuer ist alles andere als zufriedenstellend!
Hintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das besagt, dass die bisher bestehenden Regelungen zur Grundsteuer mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Es bestehe eine Ungleichbehandlung von Grundvermögen, weil die Besteuerungsgrundlagen lange nicht aktualisiert wurden. Das wird jetzt nachgeholt. Das neue Grundsteuerrecht gilt ab dem 1. Januar 2025. Ab dann muss die neu festgesetzte Grundsteuer gezahlt werden.