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BdSt deckt auf: Landesregierung unterläuft bürgerfreundliches Abwasserurteil
Das Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster (OVG) fällte im Mai 2022 endlich ein bürgerfreundliches Urteil, das die Gebührenzahler vielerorts entlastet. Kalkulationstricks, die das Ziel hatten, überhöhte Abwassergebühren zu erheben und damit die öffentlichen Haushalte zu entlasten, wurden deutlich erschwert. So sollten zukünftig nicht mehr die sog. kalkulatorischen Zinsen über einen Zeitraum von 30 Jahren ermittelt werden, sondern maximal ein Zehn-Jahres-Zeitraum wurde von den Richtern vorgegeben. Auch bei der Berechnung der Abschreibungen im Rahmen der Gebührenkalkulation zeigten sich die obersten Verwaltungsrichter bürgerfreundlich. Die neue schwarz-grüne Landesregierung hatte offensichtlich Probleme mit dieser Rechtsprechung. Sie fürchtete wohl massive Einnahmeverluste und Finanzierungsprobleme für die Kommunen, wenn dieses Urteil 1 zu 1 umgesetzt wird. Der BdSt NRW deckte auf, dass die Landesregierung wohl aus diesen Gründen einen Gesetzentwurf erarbeiten ließ, der vor allem ein Ziel hatte, weiterhin mit überzogenen Gebühren Überschüsse für den Kommunaletats zu erwirtschaften. Doch dafür, so der BdSt, sind Gebühren nicht da. Und die Entlastung der Bürgerschaft nach dem Münsteraner Urteil? Fehlanzeige. Das BdSt-Urteil lautet daher: „Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus“.
Trotz der massiven BdSt-Kritik an diesem Vorhaben, etwa in einer öffentlichen Anhörung im Landtag, beschloss die schwarz-grüne Mehrheit im Parlament den Gesetzentwurf der Kommunalministerin. Damit hat die Landesregierung das Rad zurückgedreht und die bürgerfreundliche Rechtsprechung des Gerichts kassiert, so der BdSt NRW abschließend.