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Resolution der 57. ordentlichen Delegiertenversammlung des Bundes der Steuerzahler Schleswig-Holstein
Baden-Württemberg „hamstert“
Studie im Auftrag des Finanzwissenschaftlichen Instituts des Bundes der
Steuerzahler Baden-Württemberg belegt zweifelhaften Umgang mit der
Schuldenbremse
Ein vom Finanzwissenschaftlichen Institut des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Land Baden-Württemberg in den letzten drei Jahren zwar die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse formal eingehalten hat, de facto aber gegen die Ziele der Schuldenbremse verstoßen hat. Begründet wird dies mit zu hohen Kreditbewilligungen, die genehmigt wurden, um die zukünftige Haushaltsführung zu erleichtern. Das Gutachten wurde erstellt unter Federführung von Professor Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge an der Universität Freiburg. Direkt zur Studie gelangen Sie hier.
Eigentlich ist die Möglichkeit der Nettokreditaufnahme des Landes Baden-Württemberg seit dem Haushaltsjahr 2020 durch die Schuldenbremse erheblich begrenzt. Die ursprünglich intendierte Zielsetzung lag darin, die Haushaltspolitik nachhaltig und generationengerecht zu gestalten und dem Bundesland nur in Ausnahmefällen überhaupt eine Nettokreditaufnahme zu ermöglichen. Die Ausnahmefälle betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche: konjunkturelle Einbrüche und unvorhersehbare Notlagen. Genau diese beiden Ausnahmetatbestände haben im Zuge der weltweiten COVID-19-Pandemie dazu geführt, dass quasi mit Einführung der Schuldenbremse neue Kreditermächtigungen beschlossen wurden.
In der Studie wird dargestellt, dass Baden-Württemberg nach Maßgabe der Ausnahmeregelung für die Notfallsituation der Schuldenbremse in den Jahren 2020 und 2021 zusätzliche Verschuldungsrechte in Höhe von 8,1 Milliarden Euro aufgenommen hat. Hinzu kamen weitere Kreditermächtigungen im Rahmen der so genannten Konjunkturkomponente, die sich auf 6,5 Milliarden Euro beliefen. Insgesamt wurde damit als direkte Reaktion auf die Covid-Pandemie eine Nettokreditaufnahme von 14,6 Milliarden Euro in zwei Jahren legitimiert. Zum Jahresende 2021 erreichte die im Landeshaushalt ausgewiesene Verschuldung einschließlich der Sondervermögen ihren historischen Höchststand von insgesamt 67,8 Milliarden Euro.
Tatsächlich sind diese Schulden allerdings nicht zur Gänze am Kreditmarkt aufgenommen worden. Damit wurde in Baden-Württemberg eine seit längerem praktizierte Finanzpolitik des Geldhortens fortgeführt. Denn bereits vor der COVID-19-Krise hatte das Land im Zuge der Finanzmarktkrise bewilligte Kreditaufnahmen nicht getätigt. Diese erweisen sich im Laufe der Haushaltsführung als nicht notwendig. Aber anstatt die bewilligten Schuldaufnahmen zurückzunehmen, schob das Land bis Ende 2019 in Summe 8,9 Milliarden Euro Kreditbewilligungen vor sich her.
Nach Auffassung der Gutachter hätte das Land im ersten Pandemiejahr die Kreditermächtigungen im Umfang von 8,9 Milliarden Euro einplanen können, um die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Stattdessen setzte das Land die Schuldenbremse aus und kumulierte damit weitere aufgeschobene Kreditermächtigungen. Denn die bewilligten 14,6 Milliarden Euro Sonderkredite zur Bekämpfung der Corona Krise – unter Bruch der Schuldenbremse – wurden vollständig aufgeschoben und nicht wirklich benötigt. Überspitzt formuliert hätte man also die Schuldenbremse gar nicht aussetzen müssen, was man allerdings in den Zeiten von Corona nicht unbedingt ahnen konnte. Alles in allem bezifferte sich die aufgeschobene Kreditaufnahme zum Ende des Jahres 2022 nunmehr auf 23,6 Milliarden Euro.
Das aufgeschobene Kreditvolumen des Landes Baden-Württemberg ist nun auf das historische Maximum gestiegen. Im Geiste des Budgetgrundsatzes der Haushaltsklarheit müssten diese Kreditbewilligungen schnellstmöglich zurückgenommen werden. Die Studie legt aber dar, dass das Land tatsächlich diese Bewilligungen für kommende Haushaltsjahre „hamstert“ und damit eine zukünftige Haushaltsführung unter formeller Einhaltung der Schuldenbremse ermöglicht. De facto stellt diese Haushaltsführung einen Bruch der Schuldenbremse dar.
Weiter weisen die Autoren der Studie darauf hin, dass diese Haushaltspolitik zu finanziellen Lasten in der Zukunft führen kann. Denn sollten zukünftig die aufgeschobenen Schuldaufnahmen wirklich emittiert werden, würden in noch weiter Ferne liegende Haushalte mit zusätzlichen Zinszahlungen in erheblichem Umfang belastet.
In ihrem Fazit stellen die Wissenschaftler fest, dass solche „Hauhaltstricks“ dem Ziel der Schuldenbremse vollkommen entgegenlaufen. Denn so hält man zwar die Schuldenbremse ein, von Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit entfernt man sich allerdings nur noch weiter.
Quelle: Eigene Darstellung nach Rechnungshof des Landes Baden-Württemberg (2023).
Ansprechpartner für weitere Informationen, Fragen und Interview-Wünsche zur vorgestellten Studie „Evaluierung der Schuldenbremse“ von Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen:
Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0711 / 76 77 412
Email: presse(at)steuerzahler-bw.de