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Auf zum Bundesverfassungsgericht

Presseinformation 13.06.2024

Bundesfinanzhof weist Beschwerde des Finanzamtes zum Aussetzen der Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide zurück

Der Bundesfinanzhof hat in den beiden Muster-Beschwerdeverfahren zum Aussetzen der Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide entschieden – die Beschwerden des Finanzamtes gegen diese Aussetzung durch das Finanzgericht Rheinland-Pfalz wurden als unbegründet zurückgewiesen. Damit werden die gemeinsamen Musterverfahren vom Steuerzahlerbund und Haus & Grund gegen die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell weiter betrieben. Eine zeitnahe Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht wird angestrebt. Die rheinland-pfälzische Landesregierung sollte daher besser an einem Plan B arbeiten.

„Das Bundesmodell zur Grundsteuerreform ist nicht nur extrem bürokratisch und das Versprechen zu dessen Aufkommensneutralität ein schlechter Witz – es ist auch aus vielen guten Gründen verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft. Sowohl die Bodenpreise als auch die Mietpreise, die Grundlage der Besteuerung sein sollen, sind in Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern vielerorts fernab jeder Realität und ihre Herleitung nicht nachvollziehbar. Deswegen hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im November 2023 hier zurecht die rote Karte gezeigt und damit unsere Kritik bestätigt,“ erklärt Rainer Brüderle, Präsident des BdSt Rheinland-Pfalz. „Nun hat der Bundesfinanzhof die Beschwerden des Finanzamtes gegen den Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz als unbegründet zurückgewiesen. Denn auch der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass den Eigentümern ein Gegenbeweis für die Bewertung ermöglicht werden muss.“

Der Bund der Steuerzahler und Haus & Grund setzen die gemeinsamen Musterverfahren gegen die neue Grundsteuer fort. Als Ziel wird eine zeitnahe Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht angestrebt. „Die Grundsteuerreform nach dem Bundesmodell ist so vermurkst, dass sie letztlich nicht rettbar sein wird“, ist Brüderle fest überzeugt. „Die rheinland-pfälzische Landesregierung sollte sich besser schon jetzt Gedanken über einen Plan B machen. Denn bei einem juristischen Totalschaden der neuen Grundsteuer in Karlsruhe kann sie längst nicht mehr so tun, als käme das völlig unerwartet und überraschend. Auch unsere Kommunen benötigen in ihrem ureigenen finanziellen Interesse hier Sicherheit, wie es dann weitergehen würde.“

Zudem erinnert der Steuerzahlerbund an das drängende Problem der Lastenverschiebungen bei der Werterhebung des neuen Grundsteuer-Modells ab dem Jahr 2025 – weg von den gewerblich genutzten Grundstücken und hin zu den Wohngrundstücken. „Finanzministerin Ahnen und ihr nordrhein-westfälischer Amtskollege hatten versucht, das Problem der Belastungsverschiebung bei der Grundsteuer an den Bund weiterzureichen. Das hat Bundesfinanzminister Lindner aber klar zurückwiesen und erklärt, dass die Länder hier selbst handeln können und müssen – das war im April“, erinnert der BdSt-Präsident. „Jetzt haben wir Juni und augenscheinlich ist zumindest das Land Rheinland-Pfalz in der Sache keinen Schritt weitergekommen. Worauf wartet die Landesregierung also? Sollen die Bürger nun doch stillschweigend Opfer der Lastenverschiebung werden oder will die Landesregierung den juristischen Totalschaden der Grundsteuer abwarten? Wenn die Ampel-Koalition eine halbwegs faire Zwischenlösung für Rheinland-Pfalz will, sollte sie den Kommunen zeitnah die Möglichkeit einräumen, gesplittete Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke einzuführen. Dank der Öffnungsklausel wäre dies möglich, wie selbst Bundesfinanzminister Lindner bestätigt hat.“

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