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Anatoly Tiplyashin - Fotolia

Au weia, das wird richtig teuer: Wohnen in Nordrhein-Westfalen

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 12.02.2021, Eberhard Kanski

Die Preise für eine eigene Wohnung oder gar ein Häuschen im Grünen? Sie gehen fast überall durch die Decke. Auch die Mieten kennen aktuell nur eine Richtung: nach oben. Genauso die Wohnnebenkosten. Strom, Gas, Wasser – ganz automatisch wird alles von Jahr zu Jahr teurer. Und jetzt schlagen auch noch die Städte zu. Sie drehen kräftig an der Steuerschraube fürs Wohnen.

Mettmann plus 63 %, Ochtrup plus 50 %, Erkrath plus 37 %  –  diese riesigen Steuererhöhungen planen die Rathäuser für 2021. Auch in St. Augustin wird die Wohnsteuer teurer, hier sind in diesem Jahr 750 Prozent im Gespräch: In vielen anderen Städten wird noch diskutiert, aber nicht über Steuersenkungen, sondern über höhere Wohnsteuern. Die Begründungen für diese saftigen Steuererhöhungen klingen fast immer gleich: Wegen der Pandemie brechen Steuereinnahmen weg und gleichzeitig wird mehr Geld für die Corona-Lasten benötigt, etwa für mehr Hygieneschutz oder teure Lüftungssysteme.

Das klingt schlüssig, ist es aber im Einzelfall nicht wirklich: Nicht übersehen werden darf, dass Bund und Land unseren Städten gerade in der Coronakrise massiv unter die Arme gegriffen haben. Beispiele gefällig? Bitte schön: Weil die Firmen in den beiden Lockdowns ihre Geschäfte schließen mussten, brachen in den Gemeinden die Gewerbesteuern ein. Doch diese Ausfälle wurden vollständig ausgeglichen. Die Mehrausgaben wegen der Pandemie dürfen über einen Kniff auf 50 Jahre abgeschrieben werden. Das hilft entscheidend, die Krise zu bewältigen.

Damit nicht genug: Auch beim kommunalen Finanzausgleich gab es keine Kürzungen. Das Landesgeld rollt. Die NRW-Gemeinden stehen derzeit nicht wirklich schlechter als in der Vor-Coronazeit dar. Zusätzlich gibt es für die Rathäuser jetzt deutlich mehr Erstattungen als früher für vorgestreckte Unterkunftskosten im Sozialbereich. Und nach den neuesten Zahlen aus dem NRW-Kommunalministerium werden die Gemeindesteuern in diesem Jahr sogar wieder stark steigen. Ganz ehrlich: Damit bricht das argumentative Kartenhaus der Kommunen vollständig zusammen.

Kann man sich dann eigentlich gegen die Grundsteuer B-Erhöhungen wehren? Selbstverständlich. Als betroffener Steuerzahler könnte man innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids Widerspruch einlegen. Doch leider ist die Rechtsprechung nicht auf Seiten der Steuerzahler. Die Richter haben wiederholt entschieden, dass die Grundsteuer erst dann rechtswidrig ist, wenn sie eine „erdrosselnde Wirkung“ hat. Und das ist nach Ansatz der Richter selbst bei Hebesätzen nahe 1000 % immer noch nicht der Fall. Fazit: Klagen lohnen sich nicht. Erfolgsversprechender ist eine Anregung an den zuständigen Stadt- oder Gemeinderat nach § 24 unserer Gemeindeordnung. Betroffene Steuerzahler könnten ein formloses Schreiben schicken und eine entsprechende Anregung formulieren. Der Inhalt: Man protestiert gegen eine maßlose Steuererhöhung und fordert die Verwaltung und den Gemeinderat auf, zuerst die Ausgaben zu überprüfen und alle Sparpotentiale konsequent zu nutzen. Wenn der Rat dies dann auch macht und Ausgaben kürzt, könnte die Steuererhöhung verhindert werden.   

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