Niedersächsische Landeskasse mit Rekordzuwächsen
Erleichterungen beschlossen
Artikeldienst 08/2022
Neue Grundsteuer in Bayern
Bund der Steuerzahler Bayern informiert zur Grundsteuererklärung
Die Grundsteuer wird ab dem 1.1.2025 auf der Grundlage von neuen Bemessungsgrundlagen erhoben. Diese werden in Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 ermittelt. Daher müssen alle Eigentümer für ihre Grundstücke oder Grundstücksanteile ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstücksdaten abgeben.
Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung ist durch öffentliche Bekanntmachung vom 30.3.2022 erfolgt. Auf diese Frist wird auch in einem Informationsschreiben der Finanzämter hingewiesen. Aber auch wer kein Informationsschreiben erhalten hat und Eigentümer / Miteigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks ist, muss eine Grundsteuererklärung abgeben.
Für Grundstücke in Bayern gilt das Bayerische Grundsteuergesetz. Jeder Eigentümer muss elektronisch oder per Formular eine Erklärung mit Angaben zu seiner Person und seinem Grundstück ausfüllen und an das Finanzamt übermitteln, das für sein Grundstück zuständig ist. Der Bund der Steuerzahler in Bayern informiert in einer Online-Veranstaltung zu den in Bayern geltenden Regelungen. Ziel es ist es, Ihnen einen Überblick über die neuen bayerischen Grundsteuerregelungen zu bieten und Ihnen wichtige Informationen für die Abgabe der Steuererklärung zu geben.
Die Online-Veranstaltung findet statt:
Am Dienstag, 16. August 2022 um 17.00 Uhr
Um an dem Webinar teilzunehmen ist eine Anmeldung unter der Telefonnummer 089 126008-98 erforderlich. Die Zugangsdaten erhalten Sie im Anschluss mitgeteilt.
Ihr Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.
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Verantwortlich: Klaus Grieshaber