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Anwohnerparkausweise werden teurer

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen 24.07.2023, Jens Ammann

Der BdSt NRW kritisiert die geplante extreme Gebührensteigerung für Anwohnerparkausweise in Düsseldorf: Gebühren sind das falsche Instrument, um Autos aus der Stadt zu verbannen. 

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig darf Düsseldorf die Gebühren für Anwohnerparkausweise nicht wie beschlossen gestaffelt erheben, die Höhe der geplanten 360 Euro wird allerdings nicht verboten. Die nun wieder im politischen Raum geführte Diskussion sieht der BdSt NRW als Irrweg. 

„Wenn die Politik das Parken aus der Stadt verbannen möchte, sind Gebühren das falsche Instrument“, so Jens Ammann, Projektleiter Öffentliche Finanzen beim BdSt NRW. „Wer nicht den Anschein der Wegelagerei erwecken möchte, sollte den betroffenen Anwohnern zunächst ausreichend Alternativen bieten, dann die bisherigen Parkplätze für andere Zwecke nutzen und einige ausschließlich für Anlieferungen oder Menschen mit Behinderungen belassen. So wird die gewünschte Lenkungsfunktion effektiv und auf ehrliche Art und Weise erreicht.“ 

Schon die Höhe von 360 Euro für einen Anwohnerparkausweis ist aus Sicht des Verbandes absurd. Es handelt sich nur um eine Verwaltungsgebühr für die Erstellung des Ausweises und nicht um eine Benutzungsgebühr für einen Parkplatz. Zur Erinnerung: Ein Anwohnerparkausweis soll Anwohnern bei einer konkurrierenden Parkplatzsuche helfen, er garantiert aber keinen Stellplatz. Wer Pech hat, findet gar keinen.  

Eine Quasiumgehung des Staffel-Verbotes aus dem Urteil durch eine Teil-Rückerstattung stellt zum einen keine „soziale Gerechtigkeit“ her. Zum anderen ist sie mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. „Personal ist ohnehin rar. Es sollte für notwendige Aufgaben eingesetzt werden und nicht dazu, den Bürgern durch hohe Gebühren das Parken zu verleiden", sagt Ammann. Gegen angemessene Gebühren, die die Kosten der Erstellung widerspiegeln, ist nichts einzuwenden. Dazu braucht es keine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.

 

Der BdSt NRW fordert: ausschließlich moderate Gebührensteigerungen, ein Parkraumkonzept, das die Nachfrage und das tatsächliche Angebot an Parkplätzen berücksichtigt sowie einen bürokratie- und kostenarmen Verwaltungsaufwand bei der Erstellung der Anwohnerparkausweise.

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