Winter-Ausgaben von der Steuer absetzen
Schnee schippen von der Steuer absetzen
Verbot der Verpackungssteuer ist richtig
Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen wird sich in einer Anhörung im Landtag am 23. Januar für ein Verbot der kommunalen Verpackungssteuer aussprechen. Anlass für die Anhörung ist ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der ein solches Verbot im Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) vorsieht. Der BdSt NRW begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Vorbild Bayern
Bayern hat es mit Beschluss Mitte Dezember 2025 vorgemacht: Bayerische Städte dürfen eine kommunale Steuer auf Verpackungen nicht erheben. Und NRW sollte folgen. Das ist die Position des BdSt NRW, die er in einer Anhörung zur kommunalen Verpackungsteuer Ende Januar vertreten wird. Denn die kommunale Verpackungssteuer ist weder ökologisch das einzige wirksame Instrument noch finanz- oder ordnungspolitisch sinnvoll. Eine Verpackungsteuer lässt die Preise für die Endverbraucher steigen, gleichzeitig werden Betriebe und Kommunalverwaltungen mit erheblichem zusätzlichem Aufwand belastet.
Hoher Bürokratie-Aufwand
Besonders problematisch ist der hohe bürokratische Aufwand: Komplexe Satzungen, umfangreiche Dokumentationspflichten und Schulungsbedarf treffen vor allem kleine und mittlere Betriebe im Lebensmittelhandwerk, der Gastronomie und im Einzelhandel. Gleichzeitig ist eine wirksame Kontrolle kaum möglich – Steuerhinterziehung wird begünstig. In den Kommunen würde die neue Steuer Personal binden, das an anderer Stelle dringend gebraucht wird.
Kollision mit Bundes- und Europarecht
Hinzu kommt, dass die Verpackungssteuer bestehende bundes- und europarechtliche Regelungen überlagert. Unternehmen zahlen bereits heute für die Entsorgung ihrer Verpackungen, weitere Pflichten folgen mit der EU-Verpackungsverordnung. Eine zusätzliche kommunale Sondersteuer ist weder notwendig noch zielführend.
Der BdSt NRW sagt
Anstatt einer neuer Bagatellsteuern braucht es somit praxistaugliche, einheitliche Lösungen zur Abfallvermeidung. Ein gesetzliches Verbot der kommunalen Verpackungssteuer im KAG NRW ist deshalb ein konsequenter und rechtssicherer Schritt – im Interesse der Steuerzahler, der Wirtschaft und der Kommunen.
Lesen Sie auch: