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"An der Schuldenbremse muss festgehalten werden!"
Anlässlich des Senat-Antrags „Schuldenbremse im Bund weiterentwickeln - Investitionen ermöglichen“ sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des Bund der Steuerzahler Hamburg: "An der Schuldenbremse muss festgehalten werden!"
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im vergangenen Herbst den Nachtragshaushalt des Bundes wegen Verstoßes gegen die Schuldenbremse gekippt hatte, steht bundesweit die Finanzierung großer Projekte infrage. In Hamburg könnten etwa der Neubau der Köhlbrandbrücke, der neue S-Bahn-Tunnel vom Hauptbahnhof nach Altona oder ein großes Wasserstoffprojekt im Hafen betroffen sein, berichtet heute das Abendblatt. Die rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft fordert daher eine Lockerung der Schuldenbremse.
Dazu sagt Petra Ackmann, Vorsitzende des BdSt Hamburg:
"An der Schuldenbremse muss festgehalten werden! Das Gerede über eine Reform der Schuldenbremse hat letztlich nur das Ziel, sie aufzuweichen und zu unterminieren. Das heißt: Wir müssen eine ehrliche Debatte darüber führen, was uns zentrale Zukunftsaufgaben wie Infrastruktur, Transformation und Klimaschutz wert sind. Es gibt gute Gründe dafür, sich für eine solche Politik zu entscheiden, doch dann muss man auch darüber diskutieren, was wir bereit sind, dafür zu zahlen. Konkret: Wenn wir das eine wollen, können wir uns das andere nicht mehr leisten. Politik muss hier klar Position beziehen. Aus unserer Sicht ist es ein Irrweg, zu glauben, wir können uns alles leisten. Auch wenn es gerade in Zeiten von Wahlen populär erscheint, den Wählern das Blaue vom Himmel zu versprechen. Fakt ist, am Ende stehen Schulden, die von folgenden Generationen getilgt werden müssen.
Spontan fallen mir einige Beispiele ein, wo der rot-grüne Senat Zeichen setzen könnte. Wie wäre es beispielsweise mit dem Verzicht auf das „Haus der Bürgerschaft“? Das würde Millionen einsparen. Ebenso kritisch sehen wir die aktuelle Diskussion um eine Diätenerhöhung. Kein Verständnis haben wir zudem dafür, dass Hamburgs Politiker offensichtlich Rentenansprüche erwerben sollen ohne dafür einzahlen zu müssen. Fakt ist doch, dass die Steuereinahmen sprudeln. Das Problem sind die Ausgaben. Und hier verweisen wir gern nochmals auf die Posse um die Anmietung der Staatsanwaltschaft (Stichwort: Mietzahlungen in Millionenhöhe bei Nichtnutzung).
Wie wichtig die grundgesetzliche Schuldenbremse nach wie vor ist, zeigt sich schon daran, dass viele Politiker sie abschaffen wollen. Wenn man nun meint, dass die Schuldenbremse überholt sei, entbehrt das nicht einer gewissen Komik. Die Schuldenbremse hat Verfassungsrang und wurde - nachdem sie für den Bund schon seit 2016 gilt - dann auch für die Länder und somit gesamtstaatlich zum 1. Januar 2020 wirksam. Genau drei Monate später wurde erstmals eine Notsituation festgestellt und damit die schuldenbremsende Wirkung der Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Ich finde es sehr befremdlich, wenn einige politische Vertreter darüber reden, eine Regel mit Verfassungsrang zu beseitigen, die gerade mal ein paar Monate ihre volle Kraft entfalten konnte. Dabei war es die Politik selbst, die die Schuldenbremse eingeführt hatte, weil die Notwendigkeit so offensichtlich war."