Altersversorgung von Landtagsabgeordneten
Kein Weg zurück zur Staatspension
Mitte April 2018 war es soweit. Die vom Landtag eingesetzte unabhängige Kommission zur Altersversorgung der Abgeordneten hat ihren Abschlussbericht vorgestellt. Unter Beteiligung eines Bürgerforums haben die Kommissionsmitglieder verschiedene Varianten der Altersversorgung von Landtagsabgeordneten analysiert. Ein einstimmiges Votum für eine der Varianten gab es nicht, aber die klare Mehrheit - nämlich Kommission und Bürgerforum - sprachen sich gegen eine Rückkehr zur Staatspension aus.
Die Ursachen für die Einsetzung der Kommission liegen nun über ein Jahr zurück. Am 7. Februar 2017 verkündeten die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien - mit Ausnahme der FDP und AfD - ihren Plan, die Altersversorgung der Abgeordneten in Baden-Württemberg massiv zu erhöhen. Im Hauruckverfahren wurde dann ein Gesetzgebungsverfahren durchgezogen. Am 8. Februar wurden zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgelegt. Am 9. Februar wurden diese mündlich in den Landtag eingebracht. Am 10. Februar wurden die Gesetze nach kurzer Beratung verabschiedet.
Proteste und Kritik
Es folgte massive Kritik von Bürgern, Medien und dem Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg. Wir prüften die Möglichkeit, mit einem Volksantrag die Gesetze wieder zu Fall zu bringen. Dann kam die Kehrtwende. Am 14. Februar 2017 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass das Gesetz zur Verbesserung der Altersversorgung aufgehoben werden soll. Dies ist dann auch geschehen und im Anschluss wurde eine Kommission eingesetzt, die Empfehlungen für eine angemessene Altersversorgung der Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg erarbeiten sollte.
Nun liegen die Ergebnisse vor und der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg sieht sich bestätigt. Vier Modelle wurden von der Kommission geprüft. Das erste Modell schlägt den Beitritt der Abgeordneten in das Versorgungswerk für Abgeordnete der Landtage Nordrhein-Westfalen und Brandenburg vor. Der zweite Vorschlag sieht eine Versorgung der Abgeordneten durch den Landtag als Versicherungsnehmer einer Renten-Rückdeckungsversicherung vor. Modell drei besteht aus einer unmittelbaren staatlichen Versorgung der Abgeordneten. Das vierte Modell orientiert sich an der geltenden Rechtslage, also der Eigenvorsorge der Abgeordneten.
Mehrheit für Versorgungswerk
Mit deutlicher Mehrheit favorisierten die Kommissionsmitglieder mit acht zu zwei Stimmen das Modell eins, den Beitritt der Mitglieder des Landtags in das Versorgungswerk NRW/Brandenburg.
Bürgerforum gegen Staatspension
Auf Initiative der Landtagspräsidentin wurde im Rahmen der Kommissionsarbeit auch ein Bürgerforum, zusammengesetzt aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, eingerichtet. Es entwickelte ebenfalls Empfehlungen und stellte diese der Kommission Anfang Februar 2018 öffentlich vor. Das Bürgerforum lehnte eine Rückkehr zur "Staatspension" einstimmig ab.
Als Grundlage für eine erneute gründliche Beratung des Landtags empfahl das Bürgerforum zwei alternative Modelle mit einem monatlichen Versorgungsaufwand von bis zu 2000 Euro. In Modell eins sollten Pflichtbeiträge zu einem Versorgungswerk für Abgeordnete abgeführt werden. Modell zwei war ein Bausteinmodell mit Höchstbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und einer Zusatzversorgung. Das sind genau die Modelle, die der Bund der Steuerzahler immer befürwortet hat. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn höhere Versorgungsbeiträge durch geringere Aktivzahlungen kompensiert würden. Man sollte das Bürgerforum als Stimme der Baden-württembergischen Bevölkerung verstehen und man kann den Abgeordneten nur empfehlen, auf diese Stimme zu hören.
Und nun?
Wie geht es nun weiter? Der Landtag hat natürlich die Möglichkeit es beim derzeitigen Recht zu belassen. Das würde der Bund der Steuerzahler begrüßen. Die Abgeordneten können aber auch die beschriebenen vier Alternativen prüfen und gegebenenfalls beschließen. Wir werden dann die entsprechenden parlamentarischen Aktivitäten kritisch konstruktiv begleiten. Eines ist aber klar: Die Abgeordneten sollten das Votum des Bürgerforums beachten und sie sollten das Kommissionsmodell ernst nehmen, das die meisten Stimmen bekommen hat und das ist die Lösung über ein Versorgungswerk für Abgeordnete. Eine Rückkehr zur Staatspension verbietet sich dagegen von selbst. Damit würde eine Kernforderung des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg erfüllt.