Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Aktuelles  Alkopopsteuer

Alkopopsteuer

Steuerlexikon / Familie / Freiberufler / Ruheständler / Arbeitnehmer 23.08.2022

Die Alkopopsteuer wurde erst zum 1. Juli 2004 eingeführt und soll das Abgabeverbot von Alkopops an Kinder und Jugendliche ergänzen.

Steuereigenschaften

Steuergegenstand alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops)
Bemessungsgrundlage alkoholische Süßgetränke mit einem Alkoholgehalt zwischen 1,2 und 10 Volumenprozent, die trinkfertig mit bestimmten Spirituosen gemischt in verkaufsfertigen, verschlossenen Behältnissen abgefüllt sind
Steuersatz 5.550 Euro/hl Alkohol; Alkopops mit einem Alkoholgehalt von 5,5 Prozent, abgefüllt in einer 0,275-Liter-Flasche, werden mit umgerechnet 0,84 Euro besteuert
Aufkommen -5,3 Mio. Euro (2021)
Anteil am Steueraufkommen -0,001 Prozent (2021)
Ertragshoheit Bund

 

Beurteilung

  • Sonderabgabe zur Finanzierung von Maßnahmen zur Suchtprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
  • verstößt gegen eine gerechte und gleichmäßige Lastenverteilung gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip
  • ungerechtfertigte steuerliche Dreifachbelastung von Alkopops, da sie bereits sowohl der Alkoholsteuer als auch der allgemeinen Umsatzsteuer unterliegen
  • Steuer auf Steuer: Alkopopsteuer zählt zur Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
  • vermutlich wirkungslos bzgl. des Ziels, den Alkoholkonsum von Jugendlichen zu reduzieren

 

Empfehlung

  • Abschaffung der Alkopopsteuer
  • soll der Alkoholkonsum von Jugendlichen eingeschränkt werden, sind (verschärfte) Abgabeverbote, flankiert mit einer Aufklärung zu Gefahren und Risiken des Alkoholkonsums, geeignetere Maßnahmen

 

Download Steuerlexikon
Mit Freunden teilen
Die Schuldenuhr Deutschlands

Veränderung pro Sekunde

Staatsverschuldung Deutschland