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Aktuelles und Fallrückschau

Bund der Steuerzahler Mecklenburg Vorpommern e. V. / Presseinformation 22.01.2020, Michaela Skott

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat als Interessenvertretung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch im neuen Jahr ein wachsames Auge auf den Umgang mit Steuergeldern. So erreichten uns erneut mehrere Fallanfragen, von denen einige noch in der Prüfung sind. Für das Jahr 2020 will sich der Bund der Steuerzahler M-V e.V. außerdem inhaltlich stärker mit der Fremdenverkehrsabgabe und der Kurtaxe auseinandersetzen. In unserer Review geht es um drei aktuelle Anlässe: 

>>> Finanzausgleichsgesetz kommt 

Mitte Januar fand im Innenausschuss die Anhörung zur Novelle des Finanzausgleichsgesetz (FAG) statt. 

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. hatte im Zuge des Anhörungsverfahren hierzu ebenfalls Stellung genommen. Grundsätzlich begrüßt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern die geplante Novellierung des Finanzausgleiches in Mecklenburg-Vorpommern. Dazu sagt Landesgeschäftsführerin Diana Behr: "Die Finanzhoheit der Kommunen ist ein wichtiges Gut. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ihre Pflicht- und Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen. Gleichwohl sehen wir im vorliegenden Gesetzentwurf, dass der politische Wille zur besseren Finanzausstattung durch konträre Detailregelungen vermindert wird." Konkret bemängelt die Interessenvertretung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler unter anderem die Senkung der Beteiligungsquote und den vorgesehenen Ansatz von Nivellierungshebesätzen bei der Berechnung des Realsteueraufkommens (Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer). Dabei ist nicht die Anwendung dieser fiktiven Hebesätze das Problem, sondern deren Höhe, die zum Teil erheblich über den tatsächlichen (durchschnittlichen) Hebesätzen liegt. Diana Behr führt aus: "Wir befürchten, dass es hier langfristig zu einer Hebesatzspirale und damit zu dauerhaften steigenden Grundsteuern und Gewerbesteuern kommt. Wir fordern das Land auf, die Nivellierungshebesätze zu senken." Die so genannte Hebesatzspirale entsteht, wenn aufgrund zu hoch angesetzter Steuersätze die Kommunen ihre realen Steuersätze nach oben anpassen, da sie ansonsten bei der Schlüsselzuweisung benachteiligt werden. Diese angehobenen Steuersätze führen auf lange Sicht wiederum zu einer weiteren Erhöhung der Nivellierungshebesätze. Bis dato hatte das Land nicht auf die Kritik des Bundes der Steuerzahler M-V e.V. reagiert. Die Gesetzesnovelle soll im Januar vom Landtag beschlossen werden. 

>>> MV nur hinteres Mittelfeld

Bei der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer für eine Einkommenssteuererklärung liegt unser Bundesland mit durchschnittlich 57,5 Tagen erneut im hinteren Mittelfeld und ist gegenüber dem Vorjahr sogar noch zurückgefallen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. kritisiert diese langen Bearbeitungszeiten. Dazu sagt die Landesgeschäftsführerin Diana Behr: "Das ist aus Sicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht hinnehmbar. Schließlich werden bundesweit die gleichen Systeme verwendet. Auch das Gefälle im Land selbst ist enorm groß. Da muss sich das Finanzamt Ribnitz-Damgarten bei einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von knapp über 70 Tagen schon fragen lassen, was da schief läuft.

Kritikwürdig!

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. fordert das Finanzministerium auf, hier intensiv Ursachenforschung zu betreiben und alles Notwendige in die Wege zu leiten, dass die Bearbeitungszeiten sich deutlich verkürzen." Die Hoffnung, dass die Digitalisierung und die vereinfachte Steuererklärung für Seniorinnen und Senioren den Bearbeitungszeitraum durch das Finanzamt künftig deutlich verkürzen, will man unterdessen auch beim Bund der Steuerzahler M-V e.V. nicht gänzlich aufgeben. 

>>> Doppelt hält besser?

Ein 78 Kilometer langer Abschnitt eines Radweges auf Usedom wurde im Jahr 2019 zwei Mal auf jeweils unterschiedliche Weise vermessen. Zuerst vom Regionalen Planungsverband Vorpommern. Der Abschnitt wurde nach Aussage des Planungsverbandes als Teilstrecke untersucht, um „den Baulastträgern der Planungsregion Vorpommern eine verlässliche, den Gesamtbestand an Radwegen umfassende Planungsgrundlage zu verschaffen". Für die Messung nutzte das beauftragte Ingenieurbüro rund 120.000 Fotos, Erfassungsbögen und GPS-Daten.  Das zweite Gutachten wurde vom Verkehrsministerium in Auftrag gegeben. Der Teilabschnitt wurde als einzige, repräsentativ zu messender Strecke eines Gesamtnetzes von 2.500 Kilometern mit dem Ziel vermessen, die "voraussichtlich notwendigen Kosten für den Erhalt der Radfernwege" zu ermitteln. Für die Erhebung wurde von einem anderen Ingenieurbüro ein Spezialfahrrad eingesetzt, das jede Bodenbeschaffenheit aufnimmt und metergenau auswertet. 

Während die Untersuchungen des Planungsverbandes mit rund 28 Euro pro gemessenen Kilometer zu Buche schlugen, kostet die Untersuchung des Verkehrsministeriums ein Vielfaches dessen: insgesamt 25.000 Euro, also 320 Euro pro gemessenen Kilometer. 

Auf Anfrage bestätigte das Ministerium, dass man voneinander gewusst habe und es Vereinbarungen gab, nach denen die beiden beteiligten Ingenieurbüros "erhobene Daten austauschen können, soweit dies angesichts der sehr unterschiedlichen Ausrichtung beider Gutachten überhaupt sinnvoll erscheint". Bei beiden Gutachten war dann nach Ansicht des Ministeriums und auch des Planungsverbandes jedoch klar, dass diese jeweils "vollkommen unterschiedliche Ziele und entsprechend Aufgabenstellungen verfolgten". Dies ließe sich bereits an den verschiedenen Messmethoden ablesen, findet man im Verkehrsministerium und führt aus: "Der Planungsverband hingegen wollte sich mit seiner Untersuchung ein grobes Bild vom Zustand sehr vieler Rad- sowie Reit- und Wanderwege in der Region verschaffen, aus dem nur sehr grob eventuelle Kosten abgeleitet werden können." "Grobes Bild"? Dazu wiederum schüttelt man beim Planungsverband mit dem Kopf und betont, dass das erstellte Gutachten eine verlässliche Planungsgrundlage und Kostenschätzung ermöglicht. 

Kritikwürdig!

Der Bund der Steuerzahler M-V e.V. meint: Dieser Fall wird Eingang in unser Online-Schwarzbuch finden. Es ist schwer zu vermitteln, weshalb angesichts der Tatsache, dass sich Baukosten im Wesentlichen nur sehr grob planen lassen hier eine doppelte Erfassung dringend notwendig war. Zumal mit der Messung des Teilabschnitts von nur 3,12 Prozent der Radfernwege auf die Gesamtsumme geschlossen werden soll. Auch, weshalb die Erfassung der Strecke mit einem teuren Spezialfahrrad vorgenommen werden muss, erschließt sich nicht. Der Bund der Steuerzahler M-V mahnt einen sorgfältigen Umgang mit Steuermitteln an. 

 

V.i.S.d.P. : Diana Behr - Landesgeschäftsführerin -
Kontakt:

Michaela Skott
freie Pressereferentin 
Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.
 

+49 172 9023238

Am Markt 9
19055 Schwerin

Tel. : 03 85 - 55 74 290
Fax : 03 85 - 55 74 291

Web: www.steuerzahler.de

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