Vorheriger Artikel
Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern - Nr. 30
Vorheriger Artikel
Betriebsübergabe an die Kinder - Nr. 32
AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter - Nr. 31
Publikation
/
Unternehmen
/
Ratgeber
Wirtschaftsgüter, die nicht sofort verbraucht werden, sondern dem Betrieb länger zur Verfügung stehen, müssen abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern im Grundsatz nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer muss unter Berücksichtigung der besonderen betrieblichen Verhältnisse geschätzt werden. Die AfA-Tabellen sind ein Hilfsmittel, um die Nutzungsdauer von Anlagegütern zu schätzen.
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig