Abrechnung des Kurzarbeitergeldes endlich vereinfachen!
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+++ Änderungen beim Elterngeld beschlossen / Lohnersatzleitungen mindern nicht das Elterngeld +++
Die Regierungskoalition will nun auch das Elterngeld an die Herausforderungen der Corona-Krise anpassen. Denn: Aufgrund dieser Krise sollen Eltern keine Einbußen beim Elterngeld hinnehmen müssen. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Demnach wird die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld vorübergehend geändert: Lohnersatzleistungen werden bis zum Jahresende nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit einbezogen. Zu den Lohnersatzleistungen gehört auch das Kurzarbeitergeld, das im Zuge der Krise bereits für mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer beantragt wurde.
So wird gerechnet
Das Elterngeld berechnet sich üblicherweise aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Erhalten Eltern nun in den Monaten der Krise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, werden diese Monate bei der Berechnung des Elterngeldanspruchs außenvorgelassen. Somit mindern die Einkommensausfälle nicht das Elterngeld.
Elternzeit darf aufgeschoben werden
Außerdem dürfen Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten und deswegen gerade keine Elternzeit nehmen können, diese zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen. Auch die Regeln beim Partnerschaftsbonus wurden angepasst: Diesen Bonus erhalten Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen. Die Leistung wird auch dann weiter gezahlt, wenn die Teilzeit momentan nicht einzuhalten ist.
Es fehlt nun nur noch die Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen sollen dann rückwirkend ab dem 1. März gelten.