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Abgeltungsteuer - Unentgeltlicher Erwerb
Stellungnahmen & Eingaben
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Familie
Der BdSt bittet um Klarstellung, ob die sogenannte Fußstapfentheorie nach der Einführung der Abgeltungsteuer weiterhin gilt. Nach dieser Theorie übernimmt beispielsweise ein Beschenkter die Rechtsposition des Schenkers mit der Folge, das z.B. Spekulationsfristen fortgelten.
Laut BMF ist für Veräußerungen von unentgeltlich erworbenen Wertpapieren die Fußstapfentheorie auch nach Einführung der Abgeltungsteuer weiterhin anwendbar.