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Abgabefrist für elektronische Steuererklärungen verlängert

Erfolge / Bund der Steuerzahler Bayern e. V. / Arbeitnehmer 31.12.2017

Der Bund der Steuerzahler in Bayern hat dem Bayerischen Finanzminister vorgeschlagen, die Abgabefrist für die Steuererklärung auf den 31.07. zu verlängern, nachdem dies gesetzlich ab dem Jahr 2018 vorgesehen ist. Das Finanzministerium hat diese Anregung zumindest zum Teil aufgenommen und die Abgabefrist für elektronisch abgegebene Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2016 auf Ende Juli verlängert.

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