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Abfall - wenn der Gebührenbescheid kommt

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V. / Newsticker Nordrhein-Westfalen / Meldungen 12.01.2022, Harald Schledorn

Bei den Abfallgebühren ist zunächst zu kontrollieren, ob sich die Gebühren so auch in der Abfallgebührensatzung wiederfinden. Auch die Abfallentsorgungssatzung sollte man in Grundzügen kennen, um Einsparpotentiale zu erschließen bzw. zu schauen, ob die Kommune sie bei der Festsetzung der Gebühren berücksichtigt hat. Ist man „Eigenkompostierer“ im Garten und nutzt keine Biotonne, muss die Kommune dies mit einem Gebührenabschlag honorieren.

Nutzt man eine Tonne mit dem Nachbarn gemeinsam, hat dies auch eine Aufteilung der Gebühren zur Folge. Die meisten NRW-Kommunen bemessen die Abfallgebühren nach der Größe der Abfalltonnen. Je größer die Tonne, um so höher die Gebühr. Durch kleinere Gefäße und längere Abfuhrrhythmen lassen sich Gebühren sparen. Begrenzt wird diese Einsparung durch das Mindestrestmüllvolumen, das meistens pro Kopf und Woche in der Satzung steht. Diese Festsetzung ist verwaltungsgerichtlich überprüfbar. 
 

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