Steuerentlastungen erreicht: Anhebung weiterer Freibeträge aus dem JStG
Fristverlängerung der Grundsteuererklärung auf Januar 2023
Abbau kalter Progression: Inflationsausgleich und Anhebung des Kindergeldes und Kinderfreibetrages
Der BdSt hat sich 2021 und 2022 stets dafür eingesetzt, dass zielgerichtete und nachhaltige Entlastungen für Bürger und Unternehmen diskutiert und beschlossen werden. Hauptthema aber ist und war dabei der Abbau der kalten Progression und die Rückgabe der Steuereinnahmen aus der steigenden Inflation. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz im Herbst 2022 konnten wir weitere Anpassungen am Tarif erreichen. Auch in der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestagen forderten wir eine stetige jährliche Anpassung des Tarifs an die Preisentwicklungen. Schlussendlich wurde der zunächst vorgelegte Entwurf für eine Anpassung des Tarifs 2023 nachgebessert. Mit der Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte wurde der Effekt der kalten Progression auf tariflicher Ebene teilweise ausgeglichen. Ein weiterer Erfolg für den BdSt.
Ebenfalls wurde das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat ab 2023 erhöht. Damit erhält jedes Kind den gleichen Kindergeldbetrag. Für das Jahr 2023 wurde zudem der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6.024 Euro angehoben. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung um 360 Euro auf insgesamt 6.384 Euro vorgesehen.