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Nr. 32 - Anforderungen an Verträge zwischen Angehörigen
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Analyse zur Steuerbelastung von Bürgern und Betrieben
Ab Oktober - 12 Euro Mindestlohnerhöhung - Nr. 32
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wird es zum 1. Oktober 2022 eine weitere Erhöhung geben. Die Bundesregierung hat sich auf 12 Euro pro Stunde geeinigt und ist dem Rat der Mindestlohnkommission gefolgt. Viele Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhalten Sie in diesem INFO-Service.