„Die Ampel steht im Wort“
Gespräche zum Doppelhaushalt 2023/24
300 Euro Energiepreispauschale
Im September wird die Energiepreispauschale in Höhe von 300 EURO ausgezahlt. Was dabei zu beachten ist und wer von der Energiepreispauschale profitiert kann den FAQ des Bundesfinanzministeriums entnommen werden. Dort sind auch zahlreiche Anregungen des Bundes der Steuerzahler enthalten.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten und somit als unbeschränkt steuerpflichtig gelten. Zudem müssen sie im Jahr 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbständige Arbeit
- Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung