„Prioritäten im Landeshaushalt neu setzen“
"Vorsorgevollmacht" sowie "Betreuungs- und Patientenverfügung": Der BdSt Hamburg informiert
30 Jahre Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V.
Neue digitale Schuldenuhr wird im Dezember installiert und freigeschaltet
Am 06.12.2020 begeht unser Landesverband das 30. Gründungsjubiläum. Die Gründungsversammlung des Landesverbandes fand am 06.12.1990 im damaligen Interhotel (heute Maritim-Hotel) statt. 29 Mitglieder diskutierten und unterzeichneten anschließend die beschlossene Satzung. Die Gründungsversammlung entschied auch über die Höhe des ersten Jahresbeitrages, damals 50 DM. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle auch noch einmal die umfangreiche Unterstützung des Landesverbandes Niedersachsen bei der Gründung unseres Vereins.
Die aktuellen Aufgaben und Ziele beschreibt der Vorsitzende des Landesverbandes Ralf Seibicke: „Der Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. schlägt Alarm, wenn steuerpolitisch oder haushaltspolitisch etwas falsch läuft. Damals wie heute setzen wir uns für eine maßvolle sowie faire und gerechte Besteuerung, sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung und für die Rechte und Interessen aller Steuerzahler ein. Dies umfasst auch die Begrenzung der Gebühren und Abgaben.“
Der Verein ist zu einer nicht mehr wegzudenkenden Instanz in Sachsen-Anhalt geworden. Gern hätten wir das Jubiläum des Landesverbandes mit einer Festveranstaltung gewürdigt. Corona-bedingt ist dies jedoch nicht möglich.
Die Würdigung des Jubiläums verbinden wir mit der Freischaltung einer neuen digitalen Schuldenuhr für Sachsen-Anhalt.
Die Schuldenuhr gehört ebenso wie das Schwarzbuch zu den wichtigen Markenzeichen des Bundes der Steuerzahler. Sie wird gerne dafür genutzt um darzustellen, wie die Politik mit Steuergeld umgeht. Die Schuldenuhr Deutschlands über dem Eingang der Geschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler in Berlin tickt derzeit so schnell wie nie, weil der Bundeshaushalt und die Bundesländer im Corona-Krisenjahr 2020 so viel Schulden machen.
Für die Landeschulden in Sachsen-Anhalt kann die Entwicklung des Schuldenstandes derzeit auf unserer Internetseite www.steuerzahler-sachsen-anhalt.de abgelesen werden. Unsere Geschäftsstelle in der Lüneburger Straße 16 in Magdeburg hat nun die Möglichkeit geschaffen, der Öffentlichkeit eine neue digitale Schuldenuhr zu präsentieren. Die offizielle Freischaltung wird noch im Dezember erfolgen. Das konkrete Datum wird in den nächsten Tagen bekanntgegeben.
Wie dringend die weitere kritische Betrachtung der Schuldenentwicklung auch auf Landesebene ist, zeigt sich gerade jetzt. Nachdem der höchste Schuldenstand des Landes 2011 mit rund 20,650 Mrd. Euro verzeichnet wurde, lief die Schuldenuhr bis Ende 2019 in kleinen Schritten, aber jedenfalls kontinuierlich rückwärts. Noch vor der Corona-Pandemie wurden zur Kapitalverstärkung bei der Norddeutschen-Landesbank wieder neue Schulden aufgenommen (siehe auch Schwarzbuch 2019 „ Neue Länderkredite für die Nord/LB“). Es folgte im Frühjahr 2020 ein erster Nachtragshaushalt mit neuen Schulden in Höhe von rund 259 Mio. Euro. Die Folgen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie schlagen sich nicht nur in zusätzlichen Ausgaben, z.B. für das Gesundheitswesen oder den notwendigen Hilfen und finanziellen Unterstützungen für die Betroffenen nieder. Außerdem zeichnen sich erhebliche Steuerausfälle für den Landeshaushalt und die Kommunalhaushalte ab. Während die kommunalen Steuerausfälle bei der Gewerbesteuer durch den Bundeshaushalt ausgeglichen werden, muss der Landeshaushalt allein für 2020 mit fast 1 Mrd. Euro Steuermindereinnahmen rechnen. Diese sind bisher allerdings ebenso wie die Auswirkungen für 2021 nirgendwo berücksichtigt.
Der Bund der Steuerzahler fordert:
Die Landesregierung muss noch vor der Landtagswahl im nächsten Jahr einen Nachtragshaushalt für den Doppelhaushalt 2020/2021 vorlegen. Damit müssen die notwendige Transparenz sowie Haushaltsklarheit und Wahrheit im Zusammenhang mit den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie hergestellt werden. Für die notwendige Ausnahme von der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse muss der Maßstab gelten: Es darf keine ungezügelte Kreditaufnahme geben. Es dürfen nur so viele neue Schulden aufgenommen werden, wie im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie tatsächlich nötig. Eine zeitnahe Tilgung der neuen Schulden ist ebenso geboten, wie eine schnelle Rückkehr zu geordneten Haushalts-Verhältnissen.