Soli für alle Bürger und Betriebe abschaffen!
Seit Januar 2021 fällt für viele Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. Das ist ein toller Etappensieg für den Bund der Steuerzahler (BdSt), der politisch und gerichtlich für die Abschaffung der Ergänzungsabgabe kämpft. GmbHs, Fachkräfte und Sparer müssen den Zuschlag aber auch 2021 und darüber hinaus weiterzahlen. Deshalb setzen wir uns nach wie vor dafür ein: Der Solidaritätszuschlag muss für alle weg!
Das haben wir erreicht: Viele Bürger werden entlastet
Seit dem Jahr 2021 wird der Zuschlag nicht mehr erhoben, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreitet. Für ledige Steuerzahler betrug er im Jahr 2021 62.127 Euro. Dadurch haben viele Bürger ab 2021 erstmals eine Gehaltsabrechnung bzw. eine Steuervorauszahlung ohne Soli erhalten. Gerade jüngere Arbeitnehmer kannten ein Leben ohne „Soli“ – wie der Zuschlag im Volksmund heißt – gar nicht. Bei höheren Einkommen fällt der Soli teilweise weg.
Erstmalig seit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags wurde die Freigrenze im Jahr 2023 angehoben. Für das Jahr 2024 erfolgt eine erneute Anhebung. Die Freigrenze wird 2024 von bisher 17.543 Euro auf 18.130 Euro beziehungsweise auf 36.260 Euro (bisher 35.086 Euro) bei Zusammenveranlagung angehoben. Steuerzahler ab einer Einkommensteuer über diesen Betrag zahlen weiterhin den Zuschlag.
Dafür setzen wir uns weiter ein: Sparern, Fachkräften und Betrieben helfen
Sparer, Fachkräfte und Betriebe müssen den Zuschlag aber weiterzahlen. Denn bei der Abgeltungsteuer, die z. B. auf Sparzinsen anfällt, bleibt die Ergänzungsabgabe bestehen. Und zwar egal, ob der Sparer hohe oder nur geringe Einkünfte, z. B. aus einer kleinen Rente, hat. Auch von GmbHs verlangt der Bund weiterhin den Zuschlag – und zwar ohne Wenn und Aber in bisheriger Höhe. Leistungsträger profitieren ebenfalls nicht von den Neuerungen: Für Ledige mit einem (zu versteuernden) Jahreseinkommen von mehr als 68.413 Euro (2024) bzw. Verheiratete mit einem Jahreseinkommen von mehr als 136.826 Euro sind, weiterhin „solipflichtig“. Das wollen wir so nicht stehen lassen und setzen uns weiterhin für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein. Denn auch nach unserer Musterklage (Az. IX R 15/20) ist für uns noch nicht endgültig entschieden, ob der Solidaritätszuschlag tatsächlich verfassungsgemäß ist. Daher haben wir zur anhängigen Verfassungsbeschwerde auch Stellung genommen.
Darum fordert der Bund der Steuerzahler das vollständige Soli-Aus
Die Politik hatte den Steuerzahlern stets versprochen, dass der Zuschlag nicht dauerhaft erhoben wird und dabei immer auf den Solidarpakt – die Einigung zwischen Bund und Ländern, den ostdeutschen Bundesländern im Rahmen des Länderfinanzausgleiches Finanzmittel zuzuwenden – verwiesen. Dieser Pakt ist Ende 2019 ausgelaufen, deshalb meinen wir, dass die Politik ihr Versprechen einlösen muss und spätestens ab dem Jahr 2020 den Solidaritätszuschlag nicht mehr hätte erheben dürfen. Ohnehin hat der Bund mit dem Solidaritätszuschlag ein gutes Geschäft gemacht. Denn insgesamt hat er mehr Einnahmen über den Solidaritätszuschlag erhalten, als er für die neuen Bundesländer ausgegeben hat. Unterm Strich stehen von 2005 bis Ende 2019 Ausgaben für den Solidarpakt II in Höhe von knapp 157 Milliarden Euro den Soli-Einnahmen in Höhe von 216 Milliarden Euro gegenüber. In den nächsten Jahren wird der Bund – trotz Teilabschaffung − weiter rund 10 Milliarden Euro Soli jährlich einnehmen. Allein im letzten Jahr lagen die Einnahmen bei 12,5 Milliarden Euro. Ein Einnahmeproblem hat der Staat jedenfalls nicht.
Unsere Forderung: Weg mit dem Soli!
Ab dem Jahr 2020 sollte kein Bürger und kein Unternehmen mehr den Solidaritätszuschlag zahlen müssen. Er gehört schnell und für alle abgeschafft! Wir setzen uns bei der Politik und vor Gericht für eine schnelle Abschaffung des Solidaritätszuschlags ein.