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Steuertipp: Zugangsnachweis bei Versand mehrerer Steuerbescheide in einem Umschlag
Vom Zugang eines Steuerbescheids ist trotz Bestreitens des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn nachgewiesen ist, dass ein tatsächlich zugegangener anderer Bescheid vom Rechenzentrum im selben Umschlag versandt wurde. Hier hatten die Kläger den Zugang des zweiten im Umschlag verschickten Bescheids nicht bestritten und außerdem den Zahlbetrag innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist beglichen. Dies sei nur bei Kenntnis des Bescheids möglich gewesen. Dementsprechend müsse zwangsläufig auch der angeblich fehlende Bescheid zugegangen sein. Ein Fehler bei der Postzustellung sei danach ausgeschlossen. (FG Münster, Urteil 6 K 2755/21 E vom 16.08.2022)