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Steuertipp: Gegen einen akribischen Finanzamts-Mitarbeiter wird es schwierig
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Steuertipp: Auch eine räumliche Trennung führt nicht zwingend zum «Teilbetrieb»
Rechtstipp: Wer Trinkgelder für die Gemeinschaftskasse einbehält, der fliegt
Sind Trinkgelder in einem Kfz-Betrieb üblich, wenn Schrotthändler entsorgtes Material dort kostenlos abholen und wandern diese Gelder in eine gemeinschaftliche Trinkgeldkasse, so darf einem Kfz-Technikmeister fristlos gekündigt werden, der von einem Schrotthändler 235 Euro zugesteckt bekommen hat, und davon aber nur 70 Euro in die Gemeinschaftskasse abführt. Dadurch, dass er seinen Kollegen 165 Euro vorenthalten hat, habe er eine schwere Pflichtverletzung begangen. Verstrickt er sich danach in Ausreden, so ist die fristlose Kündigung gerechtfertigt. (ArG Siegburg, 5 Ca 413/22)