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Weniger Gesetzeswirrwarr: Positivliste des BMF
Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt den Bestand an Steuerrichtlinien auf den Prüfstand. In den Jahren 2005 bis 2010 seien bereits rund 4.000 überflüssige Verwaltungsvorschriften gestrichen worden, so der Bund der Steuerzahler (BdSt) Rheinland-Pfalz. Seit 2011 sei Kern des Systems die jährliche Positivliste.
Nur noch die in dieser Liste aufgeführten BMF-Schreiben blieben gültig. Seit 2013 gelte dieses System auch für gleich lautende Ländererlasse. Ziel sei es, mehr Klarheit für die Steuerzahler durch aktuelle, widerspruchsfreie Vorgaben zu schaffen.
Mit zwei aktuellen BMF-Schreiben vom 14.03.2025 setze die Finanzverwaltung ihre Strategie zur Eindämmung der Normenflut im Steuerrecht fort. Für aktuelle Steuerfälle würden entsprechend nicht mehr aufgeführte Regelungen für nach dem 31.12.2023 verwirklichte Steuertatbestände aufgehoben. Unberührt bleibe die Anwendung der Erlasse beziehungsweise BMF-Schreiben für vor dem 01.01.2024 verwirklichte Steuertatbestände, außer wenn überholte Regelungen diese ersetzt haben.
Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, PM vom 02.05.2025