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Unternehmensbesteuerung in der EU: Neue Ära für hat begonnen

03.01.2024

Am 01.01.2024 sind neue EU-Vorschriften in Kraft getreten, mit denen für multinationale Unternehmen, die in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind, ein Mindeststeuersatz von 15 Prozent eingeführt wird. Dies teilt die EU-Kommission mit.

Die Vorschriften sollen für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Konzerne in der EU mit kombinierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Millionen pro Jahr gelten. Sie fänden Anwendung auf alle großen inländischen und internationalen Konzerne, die mit ihrer Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind.

Die Richtlinie enthalte ein gemeinsames Regelwerk für die Berechnung und Anwendung einer Zusatzsteuer, die in einem bestimmten Land geschuldet wird, falls der effektive Steuersatz unter 15 Prozent liegt. Unterliegt eine Tochtergesellschaft in einem anderen Land, in dem sie ihren Sitz hat, nicht dem effektiven Mindeststeuersatz, so wende der Mitgliedstaat der Muttergesellschaft auch auf die Tochtergesellschaft eine Zusatzsteuer an. Ferner gewährleiste die Richtlinie die effektive Besteuerung in Fällen, in denen die Muttergesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU in einem Niedrigsteuerland hat, das keine gleichwertigen Vorschriften anwendet.

Europäische Kommission, PM vom 01.01.2024

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