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Schenkungsteuerbescheid: Höhe der festgesetzten Steuer muss erkennbar sein

08.03.2024

Ein Schenkungsteuerbescheid ist nichtig, wenn ihm auch nach verständiger Auslegung nicht mit hinreichender Sicherheit die Höhe der festgesetzten Schenkungsteuer entnommen werden kann. Hierauf weist der Bundesfinanzhof (BFH) hin.

Für die Frage, ob ein Steuerbescheid inhaltlich hinreichend bestimmt ist, komme es grundsätzlich auf die Überschrift und den verfügenden Teil (Tenor) des Bescheids an. Die Begründung des Bescheids könne zwar bei der Auslegung des Tenors herangezogen werden. Widerspreche sie jedoch dem verfügenden Teil des Bescheids, könne der Bescheid jedenfalls aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit nicht aufrechterhalten werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.11.2024, II R 22/20

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