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Künstliche Intelligenz: EU-Parlament verabschiedet Regeln

14.03.2024

Das Europäische Parlament hat am 13.03.2024 grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) gegeben. Es soll bei der Entwicklung und Anwendung von KI für Sicherheit und die Achtung der Grundrechte sorgen und Innovationen fördern. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen.

Die neuen Vorschriften verbieten bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürger bedrohen. Dazu zählen unter anderem die biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ebenfalls verboten sind künftig Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen sowie das Bewerten von sozialem Verhalten mit KI. Auch vorausschauende Polizeiarbeit, die einzig auf der Profilerstellung oder der Bewertung von Merkmalen einer Person beruht, und der Einsatz von KI, um das Verhalten von Menschen zu beeinflussen oder ihre Schwächen auszunutzen, ist nach den neuen Regeln nicht erlaubt.

Grundsätzlich ist die Nutzung von biometrischen Fernidentifizierungssystemen durch Strafverfolgungsbehörden verboten. Es soll jedoch bestimmte ausführlich beschriebene und eng abgegrenzte Ausnahmefälle geben. Fernidentifizierung in Echtzeit soll nur dann erlaubt sein, wenn strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden – unter anderem gebe es zeitliche und räumliche Beschränkungen, und es muss vorab eine spezielle behördliche oder gerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Entsprechende Systeme dürften beispielsweise genutzt werden, um gezielt nach einer vermissten Person zu suchen oder einen Terroranschlag zu verhindern. Der Einsatz von KI-Systemen zur nachträglichen Fernidentifizierung gelte als hochriskant. Hierfür soll eine gerichtliche Genehmigung nötig sein, die mit einer Straftat in Verbindung stehen muss.

Auch für andere Hochrisiko-KI-Systeme sind bestimmte Verpflichtungen vorgesehen. Als hochriskant stuft das Gesetz unter anderem KI-Systeme ein, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen –, in bestimmten Bereichen der Strafverfolgung sowie im Zusammenhang mit Migration und Grenzmanagement, Justiz und demokratischen Prozessen (zum Beispiel zur Beeinflussung von Wahlen) genutzt werden, gelten als hochriskant. Solche Systeme müssen Risiken bewerten und verringern, Nutzungsprotokolle führen, transparent und genau sein und von Menschen beaufsichtigt werden. Die Bevölkerung hat künftig das Recht, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Entscheidungen erklärt zu bekommen, die auf der Grundlage hochriskanter KI-Systeme getroffen wurden und ihre Rechte beeinträchtigen.

KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck und die Modelle, auf denen sie beruhen, sollen laut Parlament bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen müssen, darunter die Einhaltung des EU-Urheberrechts und die Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der für das Training verwendeten Inhalte. Für die leistungsfähigeren Modelle, die systemische Risiken bergen könnten, gelten künftig zusätzliche Anforderungen – etwa müssen Modellbewertungen durchgeführt, systemische Risiken bewertet und gemindert und Vorfälle gemeldet werden.

Darüber hinaus müssen künstlich erzeugte oder bearbeitete Bilder beziehungsweise Audio- und Videoinhalte (sogenannte Deepfakes) in Zukunft eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

In den Mitgliedstaaten müssen Reallabore eingerichtet und Tests unter realen Bedingungen durchgeführt werden. Diese müssen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups zugänglich sein, damit sie innovative KI-Systeme entwickeln und trainieren können, bevor sie auf den Markt kommen.

Die Verordnung wird nun von Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überprüft. Auch muss der Rat die neuen Vorschriften noch förmlich annehmen.

Europäisches Parlament, PM vom 13.03.2024

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