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Kalte Progression: FAQ-Katalog veröffentlicht

16.08.2024

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat auf seinen Internetseiten einen FAQ-Katalog zum Thema "kalte Progression" veröffentlicht (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/kalte-progression.html).

Der Begriff der "kalten Progression" bezeichnet eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn eine Gehaltserhöhung komplett durch die Inflation aufgefressen wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt.

Unter anderem wird beantwortet, worum es beim Ausgleich der kalten Progression geht, wie der Ausgleich vorgenommen wird und wer davon profitiert. Das BMF weist darauf hin, dass die kalte Progression mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs auch für 2025 und ab 2026 ausgeglichen werden soll.

Bundesfinanzministerium, PM vom 13.08.2024

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