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In der Schweiz ansässige deutsche Arbeitnehmer: Ausschluss einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer europarechtswidrig?

21.10.2022

Das Finanzgericht (FG) Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob in der Schweiz ansässigen deutschen Arbeitnehmern eine so genannte Antragsveranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland verwehrt werden darf. Dies soll nun der Europäische Gerichtshof klären, den das FG angerufen hat.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger und hatte in den Streitjahren seinen Wohnsitz in der Schweiz. Er erhielt aus der Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber Lohn. Hierfür war er im (schweizerischen) häuslichen Arbeitszimmer sowie im Außendienst (auf deutschem Gebiet) tätig. Ihm entstanden erhebliche Werbungskosten, die er nicht von seinem Arbeitgeber erstattet bekam. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wurde der gesamte Brutto-Arbeitslohn in Deutschland besteuert.

Mit seinen Einkommensteuererklärungen stellte der Kläger einen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer, insbesondere um unter Berücksichtigung seiner Aufwendungen eine Einkommensteuererstattung zu erhalten. Zur Begründung führte er aus, der in § 50 Absatz 2 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Ausschluss des Antragsrechts für so genannte Drittländer wie die Schweiz sei europarechtswidrig.

Das Finanzamt sah dagegen die Lohneinkünfte mit dem Steuerabzug als abgegolten an. Es versagte eine Anrechnung der gezahlten Lohnsteuer auf die Einkommensteuer sowie die Berücksichtigung steuermindernder Werbungskosten. Hiergegen klagt der Kläger beim Finanzgericht Köln.

Das FG folgt mit seinem Vorlagebeschluss der Argumentation des Klägers. Es seien keine ausreichenden Rechtfertigungsgründe dafür ersichtlich, dass einem in einem Drittland ansässigen deutschen Arbeitnehmer eine Antragsveranlagung und damit eine Einkommensteuererstattung vorenthalten werden dürfe. Der gesetzliche Ausschluss verstoße gegen das von der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen.

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 20.09.2022, 15 K 646/20

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