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Fristenballung: DStV-Präsident sieht dringenden Handlungsbedarf
Das parlamentarische Verfahren zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz ist eröffnet. Das darin geplante Fristenkonzept enthalte gute Ansätze, so der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Es bestehe aber noch dringender Handlungsbedarf.
DStV-Präsident Torsten Lüth habe dem stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden für Haushalt und Finanzen Christoph Meyer aufgezeigt, wie sich die Zusatzbelastungen durch die Corona-Pandemie nach wie vor auf die kleinen und mittleren Kanzleien auswirken. Auch die Umsetzung der Grundsteuerreform übe bereits jetzt einen immensen zeitlichen Druck aus, so Lüth.
Der Vorstoß der Ampelkoalition zu einem langfristigen Fristenkonzept sei zwar ein sehr zu begrüßender Schritt. Die Pläne griffen aber zu kurz. Die Frist für die Steuererklärungen 2021 müsste bis Ende August 2023 verlängert werden. Dies unterstütze auch die Einreichung der von Juli bis Oktober 2022 anstehenden Grundsteuer-Feststellungserklärungen. Zudem bedürfe es einer realitätsgerechten Planungssicherheit: Eine Rückführung der Fristverlängerung sei richtig. Allerdings sei durch die Schlussabrechnungen mit einer Zusatzbelastung bis in das Jahr 2024 zu rechnen. Lüth sprach sich daher für eine Abschmelzung um jeweils einen Monat aus.
Meyer zeigte nach Angaben des DStV Verständnis für die Anliegen. Eine Fortsetzung des Austausches sei geplant.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 16.03.2022