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Letzte Hinweise bevor die Aufzeichnung beginnt: Redakteurin Jessica Ostermünchner (2. von rechts) bespricht sich mit Petra Ackmann (Vorsitzende des BdSt Hamburg) und Moderator Johannes „Jo“ Hiller.
© Sascha Mummenhoff

Von Umsatzsteuer-Wirrungen und Steueroasen

Bund der Steuerzahler Hamburg e. V. / Meldungen 19.05.2023, Sascha Mummenhoff

NDR dreht TV-Doku zum Themenschwerpunkt „Steuern” mit BdSt-Vorsitzende Petra Ackmann / Sendetermin am Montag, 22. Mai, um 21 Uhr

Die Sendereihe “Die Tricks” erfreut sich großer Beliebtheit. “Markt”-Moderator Johannes „Jo“ Hiller recherchiert gemeinsam mit seinem Redaktionsteam spannende Zusammenhänge. Für die Sendung von Redakteurin Jessica Ostermünchner war er zu Gast in der Hamburger BdSt-Geschäftsstelle. Unsere Vorsitzende Petra Ackmann stand dem TV-Team gleich für mehrere Themenblöcke Rede und Antwort.
Unter anderem ging es um die Steuerbelastung mittelständischer Betriebe. Welche Steuern muss ein Betrieb überhaupt zahlen? Wie groß ist die Steuerlast prozentual? Jo Hillers wollte wissen, wie wir die Forderung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) bewerten, die Steuerbelastung zu senken?
Im zweiten Themenblock stand die Gewerbesteuer im Fokus. Die Steuerbelastung von Unternehmen ist ein zentraler Standortfaktor. Geringe Gewerbesteuerhebesätze machen verschiedene Kommunen zu wahren Steueroasen innerhalb Deutschlands. Orte wie Zossen, Monheim oder Grünwald locken Firmen mit Hebesätzen von 240/250 an. In einigen nachweisbaren Fällen wechseln die Unternehmen aber nicht wirklich den Standort, sondern arbeiten lediglich mit “neuer Adresse”. Auch hier bat das TV-Team um unsere Einschätzung.
Zuletzt stand das Umsatzsteuersystem im Fokus. Grundsätzlich ging es um die Frage, was ist eigentlich Mehrwertsteuer? Und gibt es einen Unterschied zur Umsatzsteuer? Tatsächlich erschließt sich nicht immer, warum wann welcher Steuersatz gilt. Ein Hörgerät wird beispielsweise mit sieben Prozent besteuert, eine Brille jedoch mit 19 Prozent. Ist das Hören also wichtiger als das Sehen? Beim Kauf von Blumen sind nicht nur die Geschmäcker unterschiedlich, sondern auch die Steuersätze. Kauft man seiner Liebsten eine Schnittblume oder einen ganzen Strauß, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Wählt man ein Arrangement aus Blumen mit Vase oder erwirbt eine Pflanze im Blumentopf, zahlt man den Regelsteuersatz von 19 Prozent. Selbstgepflückt auf dem Blumenfeld eines Landwirts werden 9,5 Prozent fällig. Macht das Sinn?
“Grundsätzlich fordern wir hier als BdSt eine Reformierung beziehungsweise eine Vereinfachung”, sagt Petra Ackmann. “Konkret sollte alles, was lebensnotwendig ist, mit sieben Prozent versteuert werden.” Dazu gehören beispielsweise alle Lebensmittel. “Es ist nicht zu verstehen, warum Kuhmilch mit sieben Prozent versteuert wird, Sojamilch hingegen mit 19 Prozent”, so Petra Ackmann.

Der Beitrag ist für Montag, 22. Mai, 21 Uhr im NDR vorgesehen. Im Anschluss wird er in der ARD-Mediathek abrufbar sein.

Weitere Informationen zur Sendung gibt es hier:
www.ndr.de/fernsehen/sendungen/die_tricks/Die-Tricks-mit-Steuern-und-Gehaeltern,sendung1348672.html

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