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So geht es: Kalte Progression dauerhaft abschaffen!

Top News / Presseinformation / Steuerpolitik 10.10.2018

BdSt mit konkretem Änderungsvorschlag zum anstehenden Familienentlastungsgesetz

Vor den morgen im Bundestag beginnenden Beratungen zum Familienentlastungsgesetz fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) einen „Tarif auf Rädern“ im Einkommensteuergesetz. Denn erst wenn der Einkommensteuertarif sprichwörtlich auf Räder gestellt und jährlich an die allgemeine Preisentwicklung und die aktuellen Lebensverhältnisse angepasst wird, können die Steuerzahler dauerhaft und regelmäßig vom ungerechten Effekt der kalten Progression befreit werden. Einen konkreten Vorschlag zur Ergänzung des Paragrafen 32a Einkommensteuergesetz hat der Verband bereits allen Mitgliedern des Finanzausschusses des Bundestags unterbreitet. „Die große Koalition sollte die Chance des anstehenden Familienentlastungsgesetzes nutzen und das starke Signal einer verlässlichen Finanzpolitik an die Steuerzahler senden“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Der Bund der Steuerzahler begrüßt, dass bereits die Einkommensteuertarife 2016 bis 2018 um die kalte Progression bereinigt wurden. Der Gesetzgebungsprozess zum Abbau der kalten Progression sollte aber durch einen „Tarif auf Rädern“ verstetigt und vereinfacht werden – jetzt ist die Gelegenheit dazu! Holznagels Appell: „Wir brauchen dringend ein Gesetz für einen `Tarif auf Rädern´.“ 

Hier lesen Sie unseren Ergänzungsvorschlag zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz) mit dem Ziel der Einführung eines „Tarifs auf Rädern“ zum dauerhaften Abbau der kalten Progression. 

Unsere kostenfreie Service-Hotline für interessierte Bürger: 0800/8838388

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