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Nein zu diesem Wahlrechts-Reförmchen!

Top News / Presseinformation 16.03.2023

BdSt fordert Bundestagsabgeordnete auf, den Ampel-Plänen nicht zuzustimmen

Ambitionslos und riskant: So bewertet der Bund der Steuerzahler (BdSt) die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition, die am morgigen Freitag im Bundestag zur Debatte steht. Grundsätzlich ist es zwar begrüßenswert, dass die Zahl der Abgeordneten gedeckelt werden soll, sodass die Wähler bereits bei ihrer Stimmabgabe wissen, wie groß der Bundestag am Ende sein wird – dennoch wird das Parlament auch bei einer Obergrenze von 630 Mandaten zu groß und zu teuer sein! „Eine echte Wahlrechtsreform müsste bei 598 Abgeordneten enden, wie es das geltende Wahlgesetz vorsieht. Für eine effiziente Parlamentsarbeit würden sogar nur 500 Abgeordnete völlig reichen“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel und fordert die Bundestagsabgeordneten auf, den Koalitionsplänen nicht zuzustimmen.

Zwei weitere gravierende Mängel

Zum einen kritisiert der BdSt die Brechstangen-Politik der Ampel, die die Wahlrechts-Reform im Alleingang beschließen will, obwohl ein breiter parlamentarischer Konsens angemessen wäre – vor allem beim Wahlrecht als dem höchsten Gut des Souveräns. Zum anderen blieben auch bei dieser Reform verfassungsrechtliche Fragen unbeantwortet. Holznagel bringt unsere Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Reform-Pläne auf den Punkt: „Für die Glaubwürdigkeit der Politik wäre es fatal, wenn das Wahlrecht wieder einmal vor dem Bundesverfassungsgericht landen würde.“

Der BdSt-Präsident appelliert abschließend an die Politik: „Das Wahlrecht darf kein Spielball parteitaktischen Kalküls sein! Die Demokratie lebt von einer gesellschaftlichen Akzeptanz des Wahlrechts. Mit dieser Wahlrechtsreform kann die Koalition nicht überzeugen!“

 

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