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Doppelbesteuerung von Renten
BFH – XR 20/19
In dieser Musterklage geht es um die Frage, wann bei Renten eine Doppelbesteuerung vorliegt und ob, eine zweifache Belastung bis zu einer gewissen Bagatellgrenze hinzunehmen ist. Zum Hintergrund: Seit dem Jahr 2005 unterliegen Renten einer stärkeren Besteuerung. Dies allein führt jedoch noch nicht zu einer Doppelbesteuerung. Nur wenn Beiträge in die Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und in der Auszahlungsphase erneut besteuert werden, liegt eine Zweifachbesteuerung vor. Details, wie die sogenannte Zweifachbesteuerung konkret zu berechnen ist, sind umstritten.
Zum Fall: Der Kläger war zunächst als Angestellter, dann als selbstständiger Zahnarzt tätig. Neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und dem zahnärztlichen Versorgungswerk hatte er mehrere private Rentenversicherungen abgeschlossen. Das Finanzgericht Kassel hatte in seinem Fall bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig angesehen. Nun liegt der Sachverhalt dem Bundesfinanzhof vor. Das Bundesfinanzministerium ist dem Verfahren beigetreten, was die besondere Relevanz der Streitfrage unterstreicht. Inzwischen gibt es einen Parallelfall, der ebenfalls dem höchsten deutschen Steuergericht vorliegt. In diesem Fall hatte der Kläger zunächst als Auszubildender, dann als Angestellter und später als Freiberufler in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (BFH – X R 33/19).
Streitjahr: 2009 (bzw. im Parallefall 2008)
Verfahrensstand: Revisionen beim BFH anhängig