Wertvolle Steuer-Tipps zum Jahresendspurt
Länder in der Pflicht: Runter mit der Grunderwerbsteuer!
Dieser Steuerrekord verpflichtet!
Soli, Einkommensteuer, Grunderwerbsteuer: BdSt setzt Themen zur Mai-Steuerschätzung
Den verfassungsrechtlich bedenklichen Solidaritätszuschlag zügig abbauen, den Einkommensteuertarif reformieren und Freistellungen bei der Grunderwerbsteuer einführen – diesen Dreiklang aus dringend nötigen Reformen in der Steuerpolitik definiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) mit Blick auf die heutige Mai-Steuerschätzung. Noch nie hatten Bund, Länder und Kommunen so viel Geld zur Verfügung – hier ist ein Steuerplus von zirka 55 Milliarden Euro bis 2020 zu erwarten. Das ist sogar mehr, als im vergangenen November vorhergesagt.
Deshalb fordert der Verband die politischen Parteien auf, sich zu Steuersenkungen nach der Bundestagswahl ernsthaft zu bekennen. „Wann, wenn nicht jetzt, muss die Last der Steuerzahler sinken? Politiker, denen für das Jahr 2020 mehr als 820 Milliarden Euro Steuereinnahmen prognostiziert werden, müssen sich dazu verpflichtet fühlen, den sofortigen Einstieg in den Soli-Ausstieg zu beschließen und den Einkommensteuertarif regelmäßig an die Einkommensentwicklung und die Lebenswirklichkeit anzupassen“, mahnt BdSt-Präsident Reiner Holznagel an. Konkret wirbt der Bund der Steuerzahler für eine Reform des Einkommensteuertarifs, der flacher verläuft, um den Mittelstand zu entlasten und dessen Spitzensteuersatz erst bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 80.000 Euro statt bereits in der Nähe des Durchschnittsverdiensts von Vollzeitbeschäftigten greift. „Es darf nicht sein“, kritisiert Holznagel, „dass Facharbeiter mit Berufserfahrung oder gut verdienende Angestellte Richtung Spitzensteuersatz rutschen, ohne tatsächlich Topverdiener zu sein“!
Zudem begrüßt der Verband, dass sein Vorschlag zur Einführung von Freistellungen bei der Grunderwerbsteuer im Falle von Ersterwerb bereits von einigen Parteien aufgegriffen worden ist. So wie der Bund den Solidaritätszuschlag nicht als dauerhafte Einrichtung missbrauchen darf, sollten die Länder den Erhöhungs-Wettlauf bei der Grunderwerbsteuer stoppen.
Entlastungsbeispiele BdSt-Tarif
Einkommen* | Steuerschuld nach geltendem Tarif | Steuerschuld nach BdSt-Vorschlag | Entlastung in Euro | Entlastung in Prozent |
15.000 Euro | 1.238 Euro | 976 Euro | 262 Euro | 21,2 % |
25.000 Euro | 3.913 Euro | 3.025 Euro | 888 Euro | 22,7 % |
35.000 Euro | 7.037 Euro | 5.645 Euro | 1.392 Euro | 19,8 % |
50.000 Euro | 12.561 Euro | 10.639 Euro | 1.922 Euro | 15,3 % |
80.000 Euro | 25.124 Euro | 22.339 Euro | 2.785 Euro | 11,1 % |
100.000 Euro | 33.524 Euro | 30.739 Euro | 2.785 Euro | 8,3 % |
*zvE, bezogen auf den Tarif 2017 ohne Solidaritätszuschlag