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BdSt fordert: Kommunen müssen zeitnah Klarheit bei Hebesätzen schaffen

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 12.10.2023

Rund 70 Prozent der Grundsteuermessbescheide liegen bereits vor

 

Die neue, ab dem Jahr 2025 gültige Grundsteuer, sorgt bei den Bürgern in Baden-Württemberg nach wie vor für enorme Verunsicherung. Denn bei nicht wenigen Steuerzahlern ist der Grundsteuermessbetrag mitunter sogar deutlich nach oben geschnellt. Aktuell wird die Besorgnis über diesen Anstieg häufig mit dem Verweis auf die Hebesätze beschwichtigt, die sich im Rahmen der Grundsteuerreform noch ändern sollen. Die Hebesätze werden von jeder Kommune festgelegt und sind das Instrument, mit der die Kommunen die zugesagte Aufkommensneutralität umsetzten können. Sprich, sie wollen durch die Grundsteuerreform nicht mehr Steuern einnehmen, als vor der Reform. Das bedeutet aber nicht, dass die Grundsteuerlast für jeden gleichbleibt. Viel mehr wird es große Verlierer geben.

Weil die neuen Hebesätze aber bislang noch unbekannt sind, werden die Sorgen vieler Bürger so schnell wohl nicht kleiner. „Ziel ist es, die Kommunen bis Mitte 2024 in die Lage zu versetzen, ihre Hebesätze festlegen zu können“, heißt es auf Anfrage des Bundes der Steuerzahler aus dem baden-württembergischen Finanzministerium.

Der BdSt appelliert an die Kommunen, deutlich früher Farbe zu bekennen, um die Bürger nicht länger als nötig in der Ungewissheit zu lassen, wie hoch die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 für sie ausfällt. Und die Möglichkeit zeitnah mitzuteilen, in welche Richtung es geht, ist bei einem Großteil der Kommunen bereits jetzt gegeben. Denn laut Auskunft der Oberfinanzdirektion Karlsruhe liegen bei der Grundsteuer B für rund 70 Prozent der Grundstücke in Baden-Württemberg die Grundsteuermessbescheide bereits vor. Diese dienen den Kommunen als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der neuen Hebesätze. Zudem kennen die Kommunen die jeweiligen Begebenheiten in Form von Flächen oder Bodenrichtwerten vor Ort. Dadurch können sie einschätzen, ob sich die Hebesätze absenken werden oder nicht.

„All dies spricht dafür, dass die Kommunen deutlich früher als Mitte 2024 mitteilen sollten, in welche Richtung es mit den Hebesätzen geht. Denn die Steuerzahler haben schlichtweg ein Recht darauf, so zeitig wie möglich zu erfahren, mit welcher zukünftigen Steuerlast sie bei der Grundsteuer ab 2025 rechnen müssen. Dies ist auch relevant, um entscheiden zu können, ob sich ein Gutachten lohnen würde, um damit die Grundsteuerlast möglicherweise noch senken zu können“, macht Eike Möller, der Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich und erinnert daran, dass die neue Grundsteuer gerade in Baden-Württemberg aufgrund der gewählten Bodenwertsteuer für erhebliche Verwerfungen sorgen dürfte. „Insbesondere Bewohnern von Ein- und Zweifamilienhäusern könnten enorme Mehrbelastungen drohen. Es wäre daher angebracht, wenn die Bürger nicht kurz vor knapp erfahren würden, mit welchen Grundsteuerbelastungen sie zukünftig zu rechnen haben“, so Möller.

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