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Grundsteuer B 2025 in NRW: Neue Erhebung des BdSt
Wie stark belastet die Grundsteuer B die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2025 in NRW? Der Bund der Steuerzahler NRW hat aktuelle Daten erhoben und präsentiert heute die Ergebnisse. Erfahren Sie, welche Städte besonders teuer sind und wo Entlastung dringend nötig wäre:
==> Grundsteuer B-Erhebung 2025 BdSt NRW
==> Spitzenreiter Grundsteuer B 2025 BdSt NRW
In einer Blitzumfrage hat der Bund der Steuerzahler NRW die aktuellen Hebesätze der Grundsteuer B bei den Kommunen ermittelt. Das Ergebnis bestätigt die Befürchtung, die der Verband im vergangenen Jahr geäußert hat: Viele Kommunen haben ihre Hebesätze in den Jahren 2023 und 2024 erhöht, um in diesem Jahr Zurückhaltung üben zu können. Denn am 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten, und im Herbst sind Kommunalwahlen.
Aufkommensneutralität
341 Städte und Gemeinden haben bis zum Stichtag 21. Januar 2025 auf die BdSt-Umfrage geantwortet. Erstaunlich viele haben einen Hebesatz gewählt, der unter dem aufkommensneutralen Hebesatz liegt, den das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht hat, nämlich mehr als 100. Eine mögliche Erklärung sind die Hebesatzerhöhungen besonders des vergangenen Jahres. Durch sie sind die Steuereinnahmen gestiegen, doch diese Zahlen sind teilweise noch nicht in die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze eingeflossen.
Um mit der Grundsteuerreform nicht mehr Geld einzunehmen als bisher – denn das ist mit dem Begriff „aufkommensneutral“ gemeint –, bleiben die Kommunen unterhalb dieses Richtwerts. „Es gibt auch Kommunen, die in diesem Jahr Mindereinnahmen in Kauf nehmen, um dann im kommenden Jahr nachzuschärfen“, sagt BdSt-Vorsitzender Rik Steinheuer. Auch hier grüßen die Kommunalwahlen, aber auch die große Unsicherheit, die die komplizierte Grundsteuerreform im Vorfeld ausgelöst hat.
Differenzierte Hebesätze
Der Trend, einen einheitlichen Hebesatz zu beschließen, ist weniger eindeutig als im vorigen Jahr zu erwarten war. 99 Kommunen haben differenzierte Hebesätze beschlossen. Damit soll die Belastungsverschiebung zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken ausgeglichen werden. In der Praxis zeigt sich, dass dadurch aber auch unbebaute Grundstücke noch stärker besteuert werden, als es nach dem „Bundesmodell“ ohnehin schon der Fall ist.
„Da sollen Menschen statt 100 Euro plötzlich 4.000 Euro für Unkraut bezahlen“, sagt BdSt-Steuerexperte Hans-Ulrich Liebern. Eine Steigerung auf 400 Euro fände er noch nachvollziehbar, doch die Auswüchse, über die der Bund der Steuerzahler NRW täglich informiert wird, seien einfach unglaublich.
Noch nicht beschlossen
20 Kommunen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, haben ihre Hebesätze noch nicht beschlossen. Das wirft Probleme in der Praxis auf: Erst wenn die Hebesätze beschlossen sind, dürfen sie die Grundsteuerbescheide verschicken. Und erst dann dürfen sie das Geld von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern einziehen. Am 15. Februar aber ist bereits die erste Quartalszahlung für die Grundsteuer fällig – die Zeit drängt.
Spitzenreiter
Ausreißer gibt es in alle Richtungen.
- 11 Kommunen haben Hebesätze jenseits der 1.000 Prozentpunkte beschlossen,
- während sich die niedrigsten Hebesätze zwischen 238 (Verl) und 400 bewegen.
„Was das für die Bürger bedeutet, lässt sich pauschal nicht sagen“, so Steinheuer. „Das hängt neben den neuen Hebesätzen auch von den neuen Grundsteuermessbeträgen für das einzelne Grundstück ab.“ Tendenziell kann man sagen, dass die Besitzer älterer Häuser mehr bezahlen müssen als zuvor.
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