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Unsere Steuertipps für die letzten Tage des Jahres

Top News / Presseinformation 28.12.2022

Der BdSt-Check 2022 zeigt, was Sie jetzt noch erledigen sollten

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler (BdSt) in seinem BdSt-INFO-Service Nr. 37: „Steuertipps 2022: Endspurt für Steuersparer – Das sollte noch in diesem Jahr erledigt werden!“

So kann zum Beispiel noch in diesem Jahr eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber gezahlt werden. Zudem sollten Steuerzahler prüfen, ob in diesem Jahr noch Ausgaben für Krankheits- oder Kurkosten anfallen – dazu gehören auch Zahnarztkosten. Diese können steuerlich nur angesetzt werden, wenn der entsprechende persönliche Eigenanteil, der einkommensabhängig ist, überschritten ist.

Bei den Werbungskosten muss übrigens der Betrag von 1.200 Euro überschritten werden, um eine weitere Steuererstattung erhalten zu können. Ausgaben wie zum Beispiel für einen Computer oder andere Arbeitsmittel sollten daher ggf. noch in diesem Jahr erfolgen, um den Betrag zu erreichen.

Unser allgemeiner Rat: Ordnung ist wichtig!

Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft werden sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.

  • Diese und zahlreiche weitere Tipps z.B. für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 37. Er steht Mitgliedern auf www.steuerzahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der E-Mail info(at)steuerzahler.de kostenlos anfordern. Medienvertreter wenden sich bitte an presse(at)steuerzahler.de
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Ihr Ansprechpartner

Hildegard Filz
Pressesprecherin

Hildegard Filz

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-37 [email protected]
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