Bund der Steuerzahler unterstützt Forderung zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs
Das ändert sich 2021
Frist für Steuererklärung 2019 (Steuerberater)/Handelsblatt
Die Steuerberater müssen bis Ende Februar 2021 die Steuererklärungen für 2019 abgeben. Erfolgt dies nicht, bekommen die Mandanten automatisch einen Verspätungszuschlag aufgebrummt. Schon heute ist absehbar, dass die Berater die Frist in vielen Fällen nicht halten können. Grund: Diese Berater haben ihre Priorität vor allem auf die Corona-Hilfen gelegt. In Kürze kommt weitere Arbeit auf sie zu, denn die Novemberhilfe, die Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe können prinzipiell nur über einen Berater beantragt werden. Dazu sagte BdSt-Präsident Reiner Holznagel am 25. November 2020 dem Handelsblatt: „Die Steuerzahler dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Steuerberater muss für Unternehmer und Selbstständige, die bei den Anträgen zur Corona-Hilfe Unterstützung brauchen, genauso Zeit finden wie für Mandanten, die ihre Steuererklärungen fristgerecht abgeben wollen. In der jetzigen Situation ist die Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung bis Mai 2021 aus meiner Sicht ein Pflichtprogramm!“
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